Angliederungsausschuss/Vorgehensregeln

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Vorgehensregeln wie ergänzt und in Kraft und weiter ergänzt im Jahre 2012. (Die englische Version der Seite ist die gültige.)

I Mitgliedschaft
  1. Das Komitee sollte mindestens fünf und nicht mehr als 15 stimmberechtigte Mitglieder umfassen sowie eine unbestimmte Anzahl nicht stimmberechtigter Berater. Die Standardmitgliederanzahl wird zehn sein.
  2. Ein Mitglied oder Berater kann durch eine ⅔-Abstimmung aus dem Komitee entfernt werden.
  3. Ein Mitglied oder Berater kann jederzeit zurücktreten, indem er die Absicht dem Komitee schriftlich mitteilt. Das Board of Trustees hat das Recht nach Konsultation mit dem Komitee Mitglieder und Berater zu entfernen und zu ernennen, falls das gewünscht wird.
  4. Berater können jederzeit durch eine Mehrheitsentscheidung des Komitees ernannt werden.
  5. Das Board of Trustees sollte mindestens eines seiner Mitglieder als Berater für das Chapters Committee ernennen. Dieser Berater oder diese Berater sollten 'Boardverbindungsleute' bekannt sein.
  6. Ein Mitglied oder Berater wird für eine Amtszeit mit einer Dauer von zwei Jahren ernannt, ein Zeitraum der erweitert werden kann, bis die Wahlprozedur abgeschlossen ist.
  7. Es gibt keine Maximalanzahl von Amtszeiten, die ein Mitglied oder Berater dienen darf.
  8. Wahlen für die Mitgliedschaft der Beraterpositionen sollten alle zwölf Monate durchgeführt werden.
  9. Ein öffentlicher Kandidatenaufruf sollte durch den Vorsitzenden 60 Tage vor dem Auslaufen der Mitgliederamtszeit versandt werden und Bewerbungen sollten in den 30 Tagen nach dem Aufruf akzeptiert werden.
  10. Bewerbungen einschließlich von bestehenden Mitglieder, die sie wieder bewerben, sollten von einem Mitglied oder Berater verwaltet werden, der sich nicht für die gegenwärtige Wahl hat aufstellen lassen und das auch nicht vor hat.
  11. Informationen über Kandidaten sollten im AffCom-Wiki eingestellt und vertraulich behandelt werden.
  12. Nachdem die Bewerbungsphase geschlossen wurde, sollte von den bestehenden Mitgliedern, Beratern und Boardverbindungsleuten Input abgeholt werden
  13. Jeder Kandidat kann seine Kandidatur jederzeit vor Beginn der Abstimmungen schriftlich zurückziehen.
  14. Der Ausschuss soll über die Kandidatenauswahlmethode entscheiden.
  15. Wenn es keinen klaren Konsens zu den auszuwählenden Kandidaten oder der zu befolgenden Prozedur gibt, sollen Ausschussmitglieder (die nicht zur Wiederwahl anstehen) ihre Zustimmung zu einem Kandidaten durch eine "Ja"- oder "Nein"-Stimme zu jedem Kandidaten anzeigen. Alle Kandidaten, die eine Stimmenmehrheit erhalten, sollen (nach dem formellen Beschluss) als gewählt angesehen werden, wenn eine Mehrheit der Mitglieder ihre Stimme für oder gegen die Person abgegeben hat. Wenn so eine Wahl dazu führt, dass der Ausschuss mehr als zehn Mitglieder hat, sollen die mit den schlechtesten Verhältnis von "Ja"- zu "Nein"-Stimmen entfernt werden, bis die Anzahl der Ausschussmitglieder 15 oder weniger ist.
  16. Die Liste der gewählten Kandidaten, die nach der vorstehenden Regel zusammengestellt wurde soll als regulärer Beschluss angesehen werden und von einer 2/3-Mehrheit der ständigen Mitglieder, für die keine Wiederwahl ansteht, bestätigt werden.
  17. Ernennungen können jederzeit mit einem Beschluss wie in der vorherigen Regel beschrieben vorgenommen werden. Die Amtszeit der ernannten Mitglieder und Berater soll an die Amtszeit der letzten nach der regulären Prozedur gewählten Mitglieder angrenzen.

II Allgemeine Prozedur
  1. Der Ausschuss kann wählen, wie er sein Tagesgeschäft ausführt, ob durch regelmäßige Sitzungen oder auf andere Art (Wikis, Mailinglisten). Der Begriff "Sitzung" bezieht sich sowohl auf virtuelle wie auf persönliche Treffen.
  2. Dem Ausschuss soll ein Vorsitzender vorstehen, der durch Beschluss des Ausschusses ernannt wird. Ein stellvertretender Vorsitzender soll ebenfalls durch Beschluss ernannt werden, die bei Bedarf an Stelle des Vorsitzenden handeln kann. Die Amtszeiten des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden enden mit ihrem freiwilligen Rücktritt, der Ernennung eines Nachfolgers durch den Ausschuss oder ihrer Entlassung durch das Board.
  3. Wenn das Board entscheidet einen Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden aus seinem Amt zu entlassen, muss es sich mit dem Ausschuss beraten. Nachdem ein Vorsitzender oder ein stellvertretender Vorsitzender durch das Board entlassen wurde, soll der Ausschuss so schnell wie möglich einen Nachfolger wählen.
  4. Der Ausschuss entscheidet über die Verantwortlichkeiten des Vorsitzenden und des stellvertetenden Vorsitzenden. Es kann zudem weitere Rollen schaffen und ihnen die notwendigen Verantwortlichkeiten zuweisen.
  5. Die Aufwendung des Ausschussbudgets soll von einem Schatzmeister beaufsichtigt und kontrolliert werden. Der Schatzmeister soll als Kontaktperson zwischen Ausschuss und Wikimedia Foundation für alle Freigaben betreffend Ausgaben aus dem Ausschussbudget dienen.
  6. Der Schatzmeister wird für eine verlängerbare Amtszeit von einem Jahr durch Beschluss des Ausschusses ernannt.
  7. Documentation of the Committee's activities shall be overseen and monitored by a secretary.
  8. The secretary will be appointed for a renewable term of one year by a resolution of the Committee.

III Beschlüsse und Anträge
  1. Vom Ausschuss ausgelöste Aktionen müssen üblicherweise in Form eines Beschlusses haben. Beschlüsse können von einem Mitglied oder Berater oder, mit Unterstützung eines Mitgliedes oder Beraters, von einer nicht dem Ausschuss angehörenden Person vorgeschlagen werden.
  2. Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn eine Mehrheit der Mitglieder zu seinen Gunsten gestimmt hat.
  3. Die übliche Art einen Beschluss vorzuschlagen ist ein Hinweis in der Auschussmailingliste, die auf den Beschlussentwurf im Wiki verlinkt.
  4. Abstimmungen finden normalerweise im Wiki oder während einer Versammlung statt.
  5. Wenn eine Beschlussabstimmung während einer Versammlung stattfindet, muss der Beschluss mindestens sieben Tage vor der Versammlung vorliegen, es sei denn zwei Drittel des Ausschusses entscheiden, diese Regel außer Acht zu lassen ("Dringlichkeitsantrag").
  6. Auszahlungen aus dem Ausschussbudget betreffende Beschlüsse ("Budgetbeschlüsse") sollen den in den internen Ausschussprozessen vorgeschriebenen Bedingungen für Ausgaben folgend überwacht werden.
  7. Wenn im Wiki eine Abstimmung vorgenommen werden soll, haben die Mitglieder nach dem Hinweis über den geplanten Beschluss sieben Tage Zeit dafür oder dagegen zu stimmen; danach werden ihre Stimmen als Enthaltungen gezählt. Der Beschluss gilt als angenommen oder abgelehnt, wenn eine Mehrheit der Mitglieder abgestimmt hat; anderenfalls entscheidet der Ausschuss durch Konsens (oder Abstimmung), die Abstimmungsperiode zu verlängern, den Antrag verfallen zu lassen oder den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu behandeln.