Movement Charter/Entwurfskomitee/Prinzipien

This page is a translated version of the page Movement Charter/Drafting Committee/Principles and the translation is 100% complete.


Diese Seite enthält Prinzipien des Movement Charter Entwurfskomitees (MCDC). Sie beschreiben das Komitee, seinen Hauptzweck, seine Arbeit und seine Beziehung zur Wikimedia-Bewegung.

Die Prinzipien

Artikel 1

Das "Entwurfskomitee der Movement Charter" (MCDC) ist ein Gremium, das die Charta des "Movements" von Wikimedia entwerfen wird

  • Der MCDC hat seinen Auftrag durch ein Prozessdesign und ein Movement-weites Wahl-/Auswahl-/Ernennungsverfahren.
  • Der Entwurf der Charter umfasst Recherchen und Gesprächsrunden mit Gruppen aus dem "Movement". Diese Gesprächsrunden umfassen unter anderem lokale Projekte, Affiliates, die WMF und externe Experten.
  • Das MCDC wird den Prozess zur Entwicklung einer Movement-übergreifenden Vereinbarung für den Entwurf der "Movement Charter" leiten. Die endgültige Wikimedia Movement Charter wird vom gesamten "Movement" ratifiziert worden sein.

Artikel 2

Der MCDC wird Entscheidungen und Definitionen aus den vorangegangenen Diskussionen im Rahmen der Movement Strategy berücksichtigen.

Wenn Änderungen notwendig sind, wird das MCDC dies klar und deutlich mitteilen, damit der Prozess transparent und öffentlich bleibt.

Artikel 3

Der MCDC wird als ein Gremium von 15-18 Mitgliedern arbeiten.

  • Wenn ein amtierendes Mitglied ausscheidet, wird es nach demselben Verfahren ersetzt, nach dem es eingeführt wurde:
    • Nächster wählbare*r Kandidat*in aus der Wahl
    • Auswahl durch Selektoren für die Auswahl
    • Komitee oder WMF-Ernennung für ernannte Kandidat*innen

Artikel 4

Mitarbeiter der Wikimedia Foundation und ausgelagerte professionelle Dienste werden das MCDC unterstützen.

Artikel 5

Das MCDC wird als unabhängiges Gremium arbeiten.

  • Das MCDC entscheidet selbst über die internen Prinzipien, den Zeitplan, die Organisation und die Richtlinien des Komitees.
  • Der MCDC ist gegenüber der gesamten Wikimedia-Bewegung rechenschaftspflichtig, berichtet ihr und stellt Informationen auf faire und transparente Weise zur Verfügung.

Artikel 6

Der MCDC entscheidet selbst über die Modelle zur Erreichung eines Konsenses. Die Modelle beinhalten verschiedene Arten von Mehrheiten, die in verschiedenen Kontexten und für jede Art von Entscheidung erforderlich sind.

Die Modelle werden für Entwürfe, interne und externe Entscheidungen und andere von der Gruppe festgelegte und beschlossene Entscheidungen verwendet.

Artikel 7

Das MCDC wird sich in regelmäßigen Abständen mit den Communitys austauschen und dabei einen offenen und iterativen Prozess anwenden.

Artikel 8

Die Amtszeit des MCDC erstreckt sich über die Phasen des Entwurfs, der Konsultation und der Änderungen bis zur Vorlage der Charta zur Ratifizierung.

Artikel 9

Das MCDC wird während der Übergangsphase zur nächsten festgelegten Governance-Struktur aktiv bleiben. Danach bzw. spätestens am 31. Dezember 2024 wird sich das Komitee selbst auflösen, wenn es nicht in der Lage ist, den Auftrag des Ausschusses zu erfüllen.