Talk:DE policy/Mitmachen/Diskussion zur Abmahnfrage/Ansätze technischer Art/LHG in WM Commons einbinden

Fragen zum LHG

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Nachdem der Lizenzhinweisgenerator hier als Lösung betrachtet wird, noch ein paar Gedanken dazu

  • Der einführende Hinweis oben "Die Angabe eines Lizenzhinweises ist bei rein privaten Nutzungen meist nicht nötig." ist in meinen Augen eher nicht hilfreich. Die meisten privaten Nutzer veröffentlichen heutzutage im Internet, auf Facebook, Instagram oder sonstwo und halten das für privat - und das stimmt so einfach nicht (auch wenn solche Verstöße AFAIK nur in den seltensten Fällen verfolgt werden)
  • Der LHG nennt als "Titel des Inhaltes" den Bildnamen von Commons, auch wenn in den IPTC-Metadaten ein anderer Titel genannt wird. Sollte es tatsächlich verpflichtend notwendig sein, den Dateinamen auf Commons zu einem Bild zu nennen, müssen meiner Meinung nach auf Commons die Umbenennungs- und Verschiebemöglichkeiten für Bilder abgestellt werden, sie verletzen ggf. dieses Recht des Urhebers.
  • Die Lizenzpflicht zur Nennung "in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier, den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;" würde ich (IANAL) so verstehen, dass entweder der URI zu creativecommons oder der URI zum Bild genannt werden muss, aktuell sind im LHG beide Pfade vorgesehen.

Insgesamt formuliert der LHG (zumindest für Print) die komplizierteste Variante einer Attribution von CC-Inhalten, die ich bisher gesehen habe (und das obwohl nicht mehr erwähnt wird, wie die Lizenz eigentlich heißt), daher glaube ich nicht, dass er zur Vereinfachung der Nachnutzung tatsächlich beiträgt. --Ailura (talk) 08:59, 2 June 2017 (UTC)Reply

Überwiegend Zustimmung zu Ailura. "Die Angabe eines Lizenzhinweises ist bei rein privaten Nutzungen meist nicht nötig" ist äußerst irreführend. Im Regelfall sind die Lizenzbedingungen einzuhalten - Punkt.
Der URI, "den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat", ist bei Wikip/medianern in der Regel ein Link zur Deed oder zum Lizenztext auf Wikipedia, commons.wikimedia.org oder auf creativecommons.org. Theoretisch könnte der Lizenztext aber auch woanders liegen (etwa auf der eigenen Homepage). Ein Link zum Bild ist überflüssig (und als alleinige Kennzeichnung völlig unzureichend). --Martina Nolte (talk) 01:57, 26 June 2017 (UTC)Reply
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