Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen
Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen: Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung »nur für nicht-kommerzielle Zwecke – NC«
Vorwort
Weltweit nutzen immer mehr Menschen die Jedermann-Lizenzen von Creative Commons (CC), um das, was sie mit ihrer Kreativität schaffen, zur Nachnutzung freizugeben. Auch Projekte, Institutionen und Initiativen entscheiden sich immer häufiger für das Creative-Commons-Motto »Manche Rechte vorbehalten«. Eines der bekanntesten Beispiele dafür ist die Wikimedia Foundation, die zusammen mit ihren über den Globus verstreuten Aktiven im Jahre 2008 entschieden hat, die universelle Enzyklopädie Wikipedia unter der CC-Lizenz BY-SA – Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen zu veröffentlichen.
Diese Lizenz ist aber nur eine von sechs Lizenzen, die CC entwickelt hat. Die populärsten Lizenzen aus diesem Set von Lizenzen tragen das Kürzel NC für noncommercial – keine kommerzielle Nutzung im Namen. Viele, die intuitiv zu den eingeschränkten Lizenzen greifen, tun dies aus dem durchaus nachvollziehbaren Wunsch heraus, der ungewollten und unkontrollierbaren kommerziellen Ausbeutung ihres Schaffens vorzubeugen.
Die zahlreichen, ebenfalls ungewollten Nebenwirkungen aber, die das mit sich bringt, kennen nur wenige. Wikimedia Deutschland, Creative Commons Deutschland und iRights.info wollen das mit dieser Broschüre ändern. Wir freuen uns über Kritik und Anregungen zu diesem Versuch und wünschen viele Aha-Momente beim Nachschlagen.
Spezieller Dank gilt der Open Knowledge Foundation Deutschland, die die englische Übersetzung des Originaltextes unterstützte und ermöglichte.
John H. Weitzmann, CC DE Legal Project Lead
Einführung
Stell dir eine Welt vor, in der jeder Mensch an der Gesamtheit des Wissens teilhaben kann. Das ist unsere Mission.
— Vision der Wikimedia Foundation
Mit den Creative-Commons-Lizenzen haben Kreative eine einfache Möglichkeit, ihre Werke freizugeben, so dass die Allgemeinheit sie nutzen kann. In einer Zeit, in der Wissen für die individuelle wie für die gesellschaftliche Entwicklung immer wichtiger wird, gewinnt das schöpferische Gemeingut, die Wissensallmende, an Bedeutung. Zur Wissensallmende gehören alle von Menschen geschaffenen Werke, die für jedermann frei zugänglich sind und weiter verwendet werden können. Nur sie gewährleistet, dass alle Menschen beim Zugang zu Informationen, Bildung und Wissen die gleichen Chancen haben.
Viele Kreative wollen zum Aufbau moderner Wissensgesellschaften beitragen. Sie wollen sich nicht »alle Rechte vorbehalten«, sondern sind im Gegenteil daran interessiert, dass ihre Werke von vielen Menschen genutzt werden. Hierzu trägt insbesondere das Internet bei, das es auf eine vorher nie dagewesene Weise erlaubt, Wissen zu verbreiten und Informationen auszutauschen.
Creative Commons (CC) ist das bekannteste Werkzeug, um eigene Inhalte freizugeben. Allerdings ist CC-Lizenz nicht gleich CC-Lizenz. Eine Stärke von CC ist es, den Kreativen die Möglichkeit zu geben, die aus ihrer Sicht wichtigen Bedingungen festzulegen, die bei der Nutzung eingehalten werden sollen. Nutzern (der Allgemeinheit) werden lediglich bestimmte Rechte eingeräumt; im Übrigen behält sich der Kreative oder Rechteinhaber die Befugnisse des Urheberrechts vor. Erreicht wird das über ein Baukastensystem aus verschiedenen Lizenzmodulen.
Unter den unterschiedlichen Modulen der Creative-Commons-Lizenzen erfreut sich insbesondere die Einschränkung NC – noncommercial bei Urhebern großer Beliebtheit. Eine kommerzielle Nutzung ist nach dieser Bedingung nicht erlaubt. Wenn man sich aber für eine Lizenz entscheidet, die es nur erlaubt, Werke nicht-kommerziell zu nutzen, hat das weitreichende Folgen.
Dadurch werden nämlich viele wichtige Nutzungsarten ausgeschlossen, etwa die Verwendung in freien Wissensgemeinschaften und Archiven, in der Wikipedia, in Lokalzeitungen, in Publikationen, Kompilationen und Mashups – und das, obwohl oft gerade solche Nutzungen von den Urhebern sogar gewünscht werden.
Diese Broschüre klärt darüber auf, welche Folgen die Einschränkung der CC-Lizenz auf nichtkommerzielle Nutzung hat. Häufig lassen sich nämlich die Effekte, die mit der Entscheidung für das NC-Modul verfolgt werden, auch anders erreichen. Mitunter ist das NC-Modul sogar ein gänzlich untaugliches Mittel für das, was die oder der Kreative erreichen will. Seine Verwendung hat auf der anderen Seite weitreichende, meist ungewollte Folgen für die Verbreitung von Inhalten. Die Entscheidung für das NC-Modul sollte daher wohl überlegt sein.
1. Was versteht man unter Open Content? – Inhalte, die frei genutzt werden können.
Open Content, »offene Inhalte«, sind Inhalte, die offen und frei zugänglich – und zwar von vornherein, nicht erst, wenn der Urheber eine Erlaubnis erteilt hat. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Das Urheberrecht geht davon aus, dass Inhalte nur verbreitet und genutzt werden dürfen, wenn der Urhebers das ausdrücklich erlaubt. Doch diese Grundregel wird im digitalen Zeitalter zunehmend fragwürdig. Die menschliche Kultur ist seit jeher davon geprägt, Bestehendes weiter zu entwickeln. Jeder baut auf dem auf, was andere geschaffen haben.
Digitale Inhalte lassen sich so einfach wie nie zuvor weitergeben und nutzen. Deshalb sollte das, was technisch möglich ist, auch rechtlich möglich gemacht werden. Das Ideal des freien Wissen, jederzeit für jedermann zugänglich, braucht eine internettaugliche rechtliche Fundierung. Insbesondere Wissenschaftler haben die großen Potentiale des Internets und eines freien Austauschs von Wissen erkannt. 2003 forderten deutsche Wissenschaftsorganisationen in der Berliner Erklärung den freien Zugang zu wissenschaftlichen Werken:
Unsere Aufgabe Wissen weiterzugeben ist nur halb erfüllt, wenn diese Informationen für die Gesellschaft nicht in umfassender Weise und einfach zugänglich sind.
Es gibt inzwischen viele Projekte, die es sich zum Ziel gesetzt haben, Freies Wissen zu fördern und zu verbreiten. Die Grafik zeigt nur einen Ausschnitt:
- In der der Online-Enzyklopädie Wikipedia sammeln Nutzer das Wissen der Menschheit;
- Open Access fördert den Wissensaustausch in den Wissenschaften;
- die Open-Source-Software-Community entwickelt gemeinsam Programme, deren Programmcode offen zugänglich ist;
- die Open Knowledge Foundation setzt sich für die Veröffentlichung, Nutzung und Wiederverwendung von offenem Wissen ein.
Ermöglicht wird dies durch freie Lizenzen, beispielhaft dafür sind Creative Commons und die General Public Licence (GPL).
Neben den konventionellen Methoden müssen zunehmend auch die neuen Möglichkeiten der Wissensverbreitung über das Internet nach dem Prinzip des offenen Zugangs (Open Access-Paradigma) gefördert werden. Wir definieren den offenen Zugang oder den ›Open Access‹ als eine umfassende Quelle menschlichen Wissens und kulturellen Erbes, die von der Wissenschaftsgemeinschaft bestätigt wurde.
Die Vision von einer umfassenden und frei zugänglichen Repräsentation des Wissens lässt sich nur realisieren, wenn sich das Internet der Zukunft durch Nachhaltigkeit, Interaktivität und Transparenz auszeichnet. Inhalte und Software müssen offen zugänglich und kompatibel sein.
Im Bereich der Software wurde dafür das Open-Source-Prinzip entwickelt. Open Source bedeutet, dass der Quellcode von Software für jeden frei zur Verfügung steht. Entstanden ist Open Source deshalb, weil Softwareentwickler nicht jedes Mal von vorne beginnen wollten, wenn sie eine neue Software schreiben, sondern auf dem aufbauen, was andere schon entwickelt haben.
Zur Absicherung dieses Prinzips wurde die General Public Licence (GPL) geschaffen. Software unter einer solchen Lizenz darf von jedem genutzt und weiterentwickelt werden. Der Open-Source-Ansatz bei Software lässt ausdrücklich auch kommerzielle Nutzungen zu. Ihr Erfolg beruht sogar zu einem großen Teil auf eben dieser Möglichkeit. Open Content beruht auf derselben Grundidee wie Open-Source-Software: Auch Texte, Filme und Multimediawerke sollen frei genutzt werden können. Die mit Abstand bekannteste Möglichkeit, Inhalte als Open Content für die freie Nutzung zu lizenzieren, sind die Jedermann-Lizenzen von Creative Commons (CC).
Creative Commons wurde 2001 als Initiative an der Stanford University vom US-amerikanischen Rechtswissenschaftler Lawrence Lessing gegründet. Sie soll verständliche Lizenzen für die Freigabe von Inhalten für jeden anbieten und dadurch die kulturelle Allmende fördern beziehungsweise sie erst ermöglichen.
Anstelle des üblichen Grundsatzes des Urheberrechts, nach dem alle Rechte dem Urheber vorbehalten sind, sollen durch Verwendung dieser Lizenzen nur einige Rechte vorbehalten sein. So werden die jeweiligen Inhalte für die Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben. Creative Commons steht nicht im Widerspruch zum geltenden Urheberrecht, sondern baut darauf auf. Ohne das Urheberrecht würde die Freigabe gar nicht funktionieren. Urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie Filme, Musik, Texte, Bilder und so weiter, können durch eine solche Lizenz frei genutzt werden.
2. Warum werden Inhalte unter eine CC-Lizenz gestellt? – Damit sie leichter genutzt werden können.
Viele Kreative wollen, dass ihre Texte, ihre Musik oder ihre Filme von möglichst vielen Menschen genutzt werden (auch das Weiterverbreiten ist rechtlich gesehen eine Nutzung). Ihnen geht es darum, den freien Austausch von Informationen zu ermöglichen. Gerade pädagogische Inhalte werden mit den Ziel geschaffen, möglichst viele zu erreichen. Da ist jede rechtliche Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten kontraproduktiv.
Die größte aller rechtlichen Einschränkungen besteht darin, nichts zu tun. Das klingt paradox, entspricht aber dem genannten gesetzlichen Normalfall: »Alle Rechte vorbehalten«. Wer kreativ und schöpferisch etwas Neues schafft, dann aber nichts weiter dazu sagt, ob und wie seine Inhalte genutzt werden dürfen, sagt zwangsläufig: »Niemand darf meine Inhalte nutzen«. Mit den CC-Lizenzen wurde deshalb eine einfache Möglichkeit geschaffen, dass sich Urheber dazu äußern und ausdrücken können: »Jeder darf meine Inhalte in folgender Weise und unter folgenden Bedingungen nutzen.«
Zur Verbreitung der CC-Lizenzen hat beigetragen, dass sie – gerade im Vergleich zu anderen Lizenzbedingungen – verhältnismäßig einfach zu verstehen sind. Außerdem sind sie rechtssicher und international auf die Eigenheiten der unterschiedlichen Rechtsordnungen abgestimmt. Menschen, die CC-Lizenzen nutzen, machen dies oft, damit ihre Werke in Sozial-, Kultur und Bildungseinrichtungen genutzt werden können.
CC-Lizenzen mit dem NC-Modul, das eine kostenlose nicht-kommerzielle Nutzung ermöglicht, werden dabei als Gegenmodell verstanden zu einer Welt, in der auch gemeinnützige Institutionen für jede Nutzung zur Kasse gebeten werden. Ein Beispiel sind die Lizenzforderungen für das Kopieren von Liederzetteln in Kindergärten, die viele empört haben. Nach der geltenden Rechtslage sind die Forderungen berechtigt. Durch eine CC-Lizenz wollen sich viele Urheber von solchen Praktiken distanzieren. Die Wahl des NC-Moduls ist oft auch der Ausdruck einer Haltung gegen eine als unangemessen empfundene Geschäftemacherei.
Allerdings ist nicht alles kommerzielle Handeln schlecht. Im Gegenteil, es ist weder unmoralisch noch gesamtgesellschaftlich fragwürdig, wenn Inhalte auch durch jene verbreitet werden, die ein eigenes finanzielles Interesse daran haben. Oft tragen kommerzielle Nutzungen ganz erheblich zum Erfolg gerade von Kultur- und Bildungsarbeit bei.
3. Warum gibt es unterschiedliche CC-Lizenzen? – CC-Lizenzen berücksichtigen die unterschiedlichen Interessen der Urheber.
Gemeinsam ist allen CC-Lizenzvarianten die Haltung, dass sie die Nutzung von Inhalten erleichtern sollen. Doch haben Kreative – Autoren, Filmemacher oder Musiker – nicht alle die gleichen Vorstellungen davon, welche Art der Nutzungen sie erlauben wollen.
Die sechs unterschiedlichen Varianten der CC-Lizenzen sind die Antwort darauf. Sie bieten ein sehr flexibles Instrument, um die Nutzung an bestimmte Bedingungen zu binden. Ein gutes Beispiel ist die Frage, ob die Kreativen die Bearbeitung ihrer Inhalte zulassen wollen. Einigen ist es besonders wichtig, dass ihr Werk unverändert bleibt und nicht verfälscht wird. Diese Kreativen können sich durch das Modul Keine Bearbeitung (abgekürzt ND – no derivatives) absichern und trotzdem andere Nutzungen ihres Werks erlauben.
Anderen ist dagegen es besonders wichtig, dass ihre Werke in Collagen, Remixes und Mashups verwendet werden dürfen. Sie begreifen das Schaffen von Inhalten lediglich als Zwischenstadium in einem Prozess. Ihre eigenen Inhalte sind aus Altem entstanden und sollen zu Neuem weiterentwickelt werden. Wer aus dieser Haltung heraus eine CC-Lizenz vergibt, wird die Einschränkung Keine Bearbeitung nicht wählen.
Wem das Open-Content-Prinzip besonders wichtig ist, der wird durch das Modul Share Alike (abgekürzt SA) dafür sorgen, dass seine Inhalte zwar bearbeitet werden dürfen, nach einer Bearbeitung aber nur unter den gleichen (Lizenz-)Bedingungen weitergegeben werden dürfen, und damit frei nutzbar bleiben.
Auch können Kreative kommerzielle Nutzungen ihrer Inhalte ausschließen wollen. Um diesem Wunsch entgegen zu kommen, wurde die Möglichkeit geschaffen, die unterschiedlichen Lizenztypen jeweils durch das Modul keine kommerzielle Nutzung (abgekürzt NC – noncommercial) zu ergänzen. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall sinnvoll, weil dadurch viele Nutzungsmöglichkeiten versperrt werden, die durchaus im Interesse Kreativen und Rechteinhaber liegen.
4. Wie wirkt sich das NC-Modul darauf aus, wie Inhalte verbreitet werden? – NC-lizenzierte Inhalte können nicht so weit und nicht so leicht verbreitet werden.
Wenn man seine Inhalte als NC kennzeichnet, können sie nicht in freie Wissensdatenbanken wie die Wikipedia, in offene Medienarchive und in Open-Source-Projekte aufgenommen werden. Häufig ist es nämlich gerade eine kommerzielle Nutzung, die nicht-kommerziellen, gemeinnützigen Initiativen zum Durchbruch verhilft.
Die Produktion der Wikipedia-DVD durch die Firma Directmedia hat sehr zur Popularität von Wikipedia beigetragen, gleiches gilt für die Integration in Suchmaschinen; beides zählt aber als kommerzielle Nutzung und wäre laut NC-Modul nicht erlaubt.
Im Bereich von Bildung und Weiterbildung sind ein großer Teil der Institutionen auf eigene Einnahmen angewiesen, da sie nicht (ausschließlich) öffentlich finanziert werden. Die Orientierung an Einnahmen führt jedoch dazu, dass diese Institutionen als kommerziell gelten müssen. Sie dürfen also Inhalte, die mit einer CC-Lizenz versehen sind, die das NC-Modul beinhaltet, nicht ohne Nachfrage nutzen.
Auch die Nutzung in vielen Blogs wird durch die NC-Bedingung unzulässig. Viele Blogger schalten Werbung, um ihre Server-Kosten zu decken oder sich einen Zuverdienst zu ermöglichen. Dadurch ist die Nutzung in diesen Blogs nicht – oder zumindest nicht mehr eindeutig – nichtkommerziell.
5. Was ist kommerziell? – Jede Verwendung, die vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet ist.
Bei kommerzieller Nutzung denken viele zunächst an multinationale Unternehmen wie Microsoft oder Shell, an Börsenspekulationen, an das schnelle Geld oder fragwürdige Geschäftemacherei. Die Bezeichnung kommerzielle Nutzung hat nichts mit einer moralischen Wertung des Geschäftsgebarens der jeweiligen Institution oder Person zu tun, sondern beschreibt nur, dass diese einen geschäftlichen Vorteil erringen und durch ihr Tun eine geldwerte Vergütung erzielen will. Und auf diese sind alle angewiesen, die nicht durch den Staat oder durch Spenden finanziert werden.
Ganz klar eine kommerzielle Nutzung ist es, wenn ein Unternehmen ein Bild oder einen Text auf ihrer Firmenwebsite veröffentlicht. Eine kommerzielle Nutzung ist auch, wenn ein Bild in einem Buch gedruckt wird, das in einen Verlag erscheint – und zwar unabhängig davon, ob der Buchautor dafür ein Honorar gezahlt bekommt oder ob er im Gegenteil selbst einen Druckkostenzuschuss bezahlen musste, um die Publikation überhaupt zu ermöglichen. Der Verlag als solches handelt in jedem Fall kommerziell.
Schwieriger ist es dagegen, zu entscheiden, ob private Blogs als kommerziell gelten, wenn sie (oder ihr Blog-Hoster) Werbung schalten und damit Einnahmen erzielen. Diese Einnahmen sind oft sehr gering und decken meist nur die Kosten für das Hosting. Hier gibt es gute Argumente dafür, dass die Unternehmung nicht vorrangig auf eine geldwerte Vergütung gerichtet ist und deshalb weiter als nicht-kommerziell einzustufen wäre. Die Abgrenzung ist schwierig und viele Fälle sind umstritten.
Um beim Beispiel des privaten Blogs zu bleiben: Wann verliert ein Blog den nicht-kommerziellen Charakter? Wenn die Werbeeinnahmen die Betriebskosten übersteigen, schon beim ersten verdienten Cent oder erst, wenn tatsächlich ein nennenswertes Einkommen generiert wird?
Die schwierige Abgrenzung führt dazu, dass in vielen Fällen die Verantwortlichen vorsichtshalber keine CC-lizenzierten Inhalte übernehmen, wenn das NC-Modul mit in der Lizenz steht, selbst wenn sie im Ergebnis als nicht-kommerzielle Nutzer einzustufen wären.
Eine andere Herangehensweise, um kommerziell und nicht-kommerziell zu unterscheiden, wäre nicht die konkrete Nutzung, sondern nur den Nutzer zu betrachten. Dann wäre nur zu klären, ob die nutzende Person oder Institution insgesamt als kommerziell anzusehen ist. Öffentliche Schulen oder Museen wären dann aufgrund ihres gemeinnützigen Auftrags als nicht-kommerziell einzustufen und man bräuchte sich nicht mehr zu fragen, ob beim jeweiligen Nutzungsvorgang irgendetwas kommerzielles geschieht.
So einfach macht es einem das NC-Modul leider nicht, denn es spricht von Handlungen, die nicht kommerziell sein dürfen. Darum wird man eine kommerzielle Handlung annehmen müssen, wenn Inhalte etwa in einem ausdrücklich auf Einnahmen ausgerichteten Museumsshop verkauft werden – und zwar unabhängig davon, wie dieser Museumsshop rechtlich organisiert und ob das Museum selbst gemeinnützig ist.
Völlig unerheblich für die Unterscheidung von kommerziell und nicht-kommerziell ist, ob der Nutzer finanziell überhaupt zu Lizenzzahlungen in der Lage ist oder ob er in vergleichbaren Situationen für Werknutzungen zahlt. Eine gemeinnützige Stiftung beispielsweise, die innerhalb ihres nicht auf Gewinn ausgerichteten Auftrags ein Foto nutzt, gilt selbst dann als nicht-kommerziell im Sinne des NC-Moduls, wenn sie über ein erhebliches Stiftungsvermögen verfügt und in vergleichbaren Fällen Fotografen auch bezahlt.
Allerdings gibt es heute kaum gemeinnützige Institutionen, die ausreichend finanziert und nicht auf zusätzliche Einnahmen angewiesen sind – womit wieder der Graubereich der Abgrenzung betreten wird. Ein Verzicht auf das NC-Modul und die Einschränkungen, die es mit sich bringt, vermeidet solche Unsicherheiten.
6. Kann eine CC-Lizenz mit NC-Modul verhindern, dass meine Inhalte durch Rechtsradikale oder andere Extremisten genutzt werden? – Nein. Extremisten wollen die Gesellschaft verändern und nicht Geschäfte machen.
Rechtsradikale und andere Extremisten verfolgen politische Ziele. Ihr Streben ist nicht kommerziell, es ist nicht auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet, sondern auf gesellschaftliche und politische Veränderungen. Häufig sind radikale politische oder religiöse Extremisten als nicht-wirtschaftliche Vereine organisiert. Insofern privilegiert eine NC-Lizenzierung in gewisser Weise sogar die Nutzung von Inhalten durch Extremisten.
Anders ausgedrückt: Ein Wissenschaftler, der eine Untersuchung über den politischen Extremismus in Deutschland bei einem Verlag veröffentlichen will, darf Inhalte nicht ohne weiteres nutzen, wenn diese per NC-Modul für kommerzielle Nutzung gesperrt sind, weil der Verlag kommerziell handelt. Eine extremistische Gruppierung ohne die Absicht der Gewinnerzielung, die formal als Verein auftritt, darf dieselben NC-lizenzierten Inhalte dagegen ohne Weiteres nutzen.
7. Ich will, dass mein Inhalt unter einer CC-Lizenz frei zugänglich bleibt. Ist das NC-Modul die einzige Möglichkeit, einer Aneignung von Inhalten durch kommerzielle Unternehmen vorzubeugen? – Nein. Es gibt andere Möglichkeiten, wie das Modul »Weitergabe unter gleichen Bedingungen«.
Ein effizienterer Schutz dagegen, dass Dritte sich eines Inhalts bemächtigen und damit Geld verdienen, ist das Modul Share Alike (SA – Weitergabe unter gleichen Bedingungen), das die Veröffentlichung von Bearbeitungen nur unter gleichen oder vergleichbaren Lizenzbedingungen erlaubt.
Firmen oder Privatleute, die sich einen kreativen Inhalt aneignen wollen, können dies normalerweise relativ leicht dadurch erreichen, dass sie das Werk bearbeiten und die Nutzung der bearbeiteten Version, die dann eigenen urheberrechtlichen Schutz genießt, nur noch zu ihren Bedingungen zulassen. Das Share-Alike-Modul der Creative-Commons-Lizenzen kann das verhindern. Denn alle Bearbeitungen müssen unter die gleiche Lizenz wie der ursprüngliche Inhalt gestellt werden. Das heißt, sie sind in den von CC gesetzten Grenzen weiter genauso frei nutzbar, wie der ursprüngliche Inhalt es war.
Und wenn die Bearbeitung darin besteht, dass eigene Inhalte des Bearbeiters durch freigegebene fremde Inhalte aufgewertet werden, dann wirkt die CC-Lizenz mit Share-Alike-Modul quasi ansteckend. Dann darf nämlich das gesamte, neu entstandene Werk (die bearbeitete Version) nur unter derselben Lizenz in Umlauf kommen. Dies allein macht es vielen Firmen bereits unmöglich, sich diejenigen Inhalte zum Nulltarif anzueignen, bei denen Share Alike greift. Dann müssten sie nämlich das betreffende Werbematerial (oder welche Inhalte auch sonst das Ergebnis der Bearbeitung sein mögen) ihrerseits der Allgemeinheit unter Share Alike zur Verfügung stellen – und dazu sind die wenigsten Firmen bereit.
Das Share-Alike-Modul hat zugleich – anders als das NC-Modul – nicht die negative Auswirkung, dass dadurch die Verbreitung der Inhalte generell (auch in Blogs usw.) erschwert wird, ganz im Gegenteil: Weil auch für alle Bearbeitungen eine CC-Lizenz gilt, kann diese bearbeitete Version nicht nur von dem Bearbeiter, sondern von jeden beliebigen Dritten später weiterverwendet werden.
8. Kann ein CC-NC lizenzierter Inhalt in die Wikipedia eingestellt werden? – Nein. Wikipedia-Inhalte werden auch kommerziell genutzt.
Einer der Gründe für die weite Verbreitung und intensive Nutzung der Wikipedia ist, dass ihre Inhalte kommerziell genutzt werden dürfen. Sonst wäre es beispielsweise unzulässig, dass Spiegel Online oder andere kommerzielle Websites Wikipedia-Inhalte eins zu eins einbinden, ohne vorher nachzufragen und dafür zu zahlen.
Wikipedia profitiert sehr von der kommerziellen Nutzung ihrer Inhalte. So wird etwa die Wikipedia in verschiedene Suchmaschinen integriert. Das fördert die Verbreitung der Wikipedia-Inhalte, also des gemeinsam erarbeiteten Wissens. Doch das Betreiben von Suchmaschinen ist zweifellos eine kommerzielle, auf Gewinnerzielung gerichtete Unternehmung.
Ein anderes Beispiel für eine kommerzielle Nutzung, die die Wikipedia erheblich gefördert hat, ist die DVD-Version der deutschsprachigen Wikipedia, produziert von der Berliner Firma Directmedia. Innerhalb kurzer Zeit wurde diese Wikipedia-DVD zum Bestseller – dank ihres niedrigen Preises und einer Software mit speziellen Suchfunktionen.
Voraussetzung für die Wikipedia-DVD war, dass Directmedia die Wikipedia-Inhalte allein aufgrund der Lizenz nutzen konnte. Darüber hinaus war das Projekt für Wikipedia ein Anstoß, unfertige Artikel auszusieben, damit sie nicht auf der DVD veröffentlicht wurden. Außerdem halfen die Wikipedianer, die Daten durchsuchbar und sortierbar zu machen.
Im Gegenzug spendete Directmedia für jede verkaufte DVD einen Euro an Wikimedia Deutschland und bereicherte das Wikimedia-Medienarchiv durch eine Bildspende von 10.000 Reproduktionen gemeinfreier Kunstwerke. Das Geschäftsmodell der Wikipedia-DVD funktionierte, weil durch die Software neue Features entwickelt und damit die Inhalte attraktiver wurden, vor allem aber, weil sie sich eines anderen Mediums bediente.
Auch wenn immer wieder verkündet wird, es lasse sich nicht mehr zwischen online und offline unterscheiden, so hat die klassische Lese- beziehungsweise Nachschlage-DVD doch ein anderes Publikum angesprochen als dies die Internet-Enzyklopädie allein vermochte. Dadurch konnten neue Schichten für die Wikipedia interessiert werden. Aber es war eine kommerzielle Handlung, die nicht erlaubt gewesen wäre, wenn die CC-Lizenz, die standardmäßig bei der Wikipedia verwendet wird, das NC-Modul enthalten hätte.
9. Kann man einen NC-lizenzierten Inhalt trotz dieser Einschränkung gesondert für Wikipedia freigeben? – Nein. Die Nutzungsmöglichkeiten von Wikipedia sollen nicht unübersichtlich werden.
Wikipedia lehnt Sondervereinbarungen ab – genau wie alle anderen Initiativen und Projekte, die nach den Prinzipien freier Inhalte funktionieren. Denn dadurch würden Drittparteien geschädigt, mit denen die Wikipedia zusammenarbeitet und zusammenarbeiten will.
Dies sind lokale Initiativen, die Inhalte etwa in ihren Lokalzeitungen nutzen wollen, genauso wie Suchmaschinen oder Pressewebsites, die Wikipedia-Inhalte einbinden. Jede von ihnen müsste dann ganz genau aufpassen, welche Inhalte der Wikipedia einer Sondervereinbarung unterliegen und welche nicht – ein Zusatzaufwand, der viele Kooperationen ersticken würde.
Im Mai 2005 hat Wikipedia-Gründer Jimmy Wales daher konsequenterweise verkündet, dass Inhalte, die nur nicht-kommerziell genutzt werden dürfen oder deren Nutzung von einer weiteren Zustimmung abhängt, in der Wikipedia nicht zulässig sind und gelöscht werden.
10. Verhindert das NC-Modul, dass Inhalte kommerziell genutzt werden? – Ja. Aber oft an vollkommen falscher Stelle.
Die NC-Einschränkung bei einer CC-Lizenzierung verbietet zwar eine kommerzielle Nutzung, sie sorgt aber nicht dafür, dass sich andere an dieses Verbot halten. Genau wie in vielen anderen Bereichen des Urheberrechts sind auch bei CC-Lizenzen Verstöße gegen die dort gemachten Einschränkungen häufig. Das NC-Modul macht da keine Ausnahme.
Hierbei ist zu bedenken, dass manche Firmen in Urheberrechtsverletzungen lediglich ein Kostenrisiko sehen und sich deshalb mitunter auch bewusst über solche Einschränkungen hinwegsetzen. Tatsächlich schadet das NC-Modul gerade denjenigen Institutionen und Firmen, die besonders sorgsam im Umgang mit dem Urheberrecht sind. Dazu gehören öffentliche Institutionen, die mit kommerziellen Partnern zusammenarbeiten, aber auch Wissensdatenbanken wie Wikipedia, offene Medienarchive oder Open-Source-Projekte.
Alle Projekte, Initiativen und Institutionen, denen es ausdrücklich um den freien Zugang zu Wissen geht, stehen unter verschärfter Beobachtung, nicht mit den restriktiven Bestimmungen des Urheberrechts in Konflikt zu geraten. Um ihre Arbeit nicht zu gefährden, müssen sie bei den jeweils geltenden Lizenzbedingungen besonders sorgsam sein. Da die Möglichkeit kommerzieller Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann – und vielfach nicht ausgeschlossen werden soll, da es diesen Initiativen um eine möglichst weite Verbreitung von Wissen geht – werden Inhalte, die unter einer NC-Bedingung stehen, nicht genutzt.
Damit entsteht die paradoxe Situation, dass das NC-Modul gerade dort seine größte Beachtung erfährt, wo seine Folgen am wenigsten beabsichtigt werden.
11. Bin ich bereit, gegen eine kommerzielle Nutzung meiner Inhalte vorzugehen? – Wenn nicht, sollten Sie das NC-Modul überdenken.
Eine Creative-Commons-Lizenz mittels NC-Modul einzuschränken, ist nur dann sinnvoll, wenn die oder der Kreative grundsätzlich bereit ist, gegen eine kommerzielle Nutzung vorzugehen, zum Beispiel vor Gericht.
Damit ist nicht gemeint, dass man gegen jede Urheberrechtsverletzung vorgehen muss. Urheberrechtsverletzungen sind häufig – CC-lizenzierte Inhalte sind da keine Ausnahme – und die Entscheidung für oder gegen eine gerichtliche Durchsetzung wird immer von vielen Faktoren abhängen.
Wer aber von Anfang an gar nicht beabsichtigt, gegen kommerzielle Nutzungen vorzugehen, schreckt durch die Lizenzvariante mit NC-Modul nur die ohnehin Rechtstreuen ab, die, wenn sie nicht absolut sicher sind, dass sie als nicht-kommerziell anzusehen sind, von einer Nutzung absehen werden. Das aber sind im Zweifel diejenigen Nutzer, die gar nicht abgeschreckt werden sollen.
12. Können NC-lizenzierte Inhalte in Zeitungen abgedruckt werden? – Nein. Zeitungen gehören in jedem Fall zu den kommerziellen Nutzern.
Zeitungen werden betrieben, um damit Einnahmen zu generieren; sie sind also auf einen geschäftlichen Vorteil und eine geldwerte Vergütung gerichtet. Daran ändert das Grundrecht auf Pressefreiheit und die große Bedeutung von Zeitungen für die Meinungsbildung und die öffentliche Debatte nichts.
Die Einstufungen von Zeitungen als kommerziell gilt im Übrigen auch dann, wenn sie – wie etwa Anzeigenblätter – kostenlos verteilt werden. Solche Zeitungen sind werbefinanziert und damit auf einen geldwerten Vorteil gerichtet.
Natürlich kann ein CC-lizenzierter Inhalt trotz NC-Modul in Zeitungen abgedruckt werden, wenn der Kreative dem ausdrücklich zustimmt. Das gilt auch für jede andere kommerzielle Nutzung. Die Stärke der CC-Standardlizenzen besteht jedoch gerade darin, dass nicht in jedem Einzelfall etwas vereinbart werden muss.
13. Können NC-lizenzierte Inhalte in allen Schulen, Berufsschulen und Universitäten genutzt werden? – Nein, nicht in allen.
Je nach Organisationsform des Bildungsträgers können Schulen, Berufsschulen und Universitäten entweder als kommerziell oder als nicht-kommerziell einzustufen sein. Es gibt heute eine Vielzahl von Schulen, Hochschulen, Berufsschulen, Weiterbildungseinrichtungen, wissenschaftlichen und kulturellen Instituten, die nicht öffentlich finanziert werden und die sich nicht allein aus Spenden oder Stiftungskapital finanzieren können. Solche Bildungseinrichtungen sind auf eigene Einnahmen angewiesen. Mit dieser Orientierung, eigene Einnahmen zu erzielen, ist ihre Tätigkeit auf eine geldwerte Vergütung gerichtet – und zwar in einem Maße, das nicht als vernachlässigbar gewertet werden kann.
Je geringer die öffentliche Förderung ist, je größer ist zumeist die Notwendigkeit, zusätzliche Einnahmen durch geschäftliche Aktivitäten zu erzielen. Damit werden Bildungseinrichtungen, die ohnehin eine schwerere Ausgangsposition haben, weil sie nicht auf eine ausreichende öffentliche Finanzierung zurückgreifen können, abermals benachteiligt, weil sie keine CC-lizenzierten Inhalte nutzen dürfen, bei denen das NC-Modul in der Lizenz enthalten ist.
14. Wie ist es zu bewerten, wenn NC-lizenzierte Inhalte zunächst in der Schule verwendet, dann aber auch auSSerhalb der Schule genutzt werden sollen? – Bei Verwendung außerhalb der Schule kann eine Nutzung leicht als kommerziell bewertet werden.
Die Nutzung von CC-lizenzierten Inhalten, bei denen das NC-Modul in der Lizenz enthalten ist, ist innerhalb von öffentlichen Schulen kein Problem. Diese Schulen haben einen Bildungsauftrag und verfolgen keine kommerziellen Interessen. Anders ist die Lage bei Privatschulen, die zumindest auch gewinnorientiert sind (siehe Frage 13).
Damit wird innerhalb der Schule ein großes Spektrum möglicher Verwendungen kommerziell ansonsten gesperrter, CC-lizenzierter Inhalte eröffnet. Schüler und Lehrer können Texte ausdrucken, Lieder spielen; Schüler können – sofern nicht das No-Derivatives-Modul in der Lizenz enthalten ist und damit Bearbeitungen untersagt sind – Mashups und Collagen machen und die Inhalte verändern. Was innerhalb der Schule möglich ist, wird jedoch schnell problematisch, wenn die Ergebnisse dieser Arbeit den Schulhof verlassen.
Wenn beispielsweise eine Lokalzeitung über die Ergebnisse eines Schülerwettbewerb berichtet, dann darf sie nicht ohne Weiteres die Collage mit den dort verwendeten CC-lizenzierten Inhalten abdrucken, wenn die verwendete CC-Lizenz das NC-Modul enthält. Sie benötigt hierfür die gesonderte Erlaubnis des ursprünglichen Urhebers.
Da durch die CC-NC-Lizenz innerhalb der Schule ein Ort eines freien Umgangs mit urheberrechtlich geschützten Werken geschaffen wird, wiegen sich viele Schüler in Sicherheit, wenn sie die Inhalte außerhalb der Schule weiter benutzen. Dort kann schnell die Schwelle zum kommerziellen Handeln überschritten werden. Wird ein solcher Inhalt etwa ins Internet hochgeladen und in soziale Netzwerke eingestellt, dann ist schon die bloße Abrufmöglichkeit von Dritten (zum Beispiel andere Personen innerhalb des sozialen Netzwerks) eine Verletzung des NC-Moduls der Lizenz, denn Hoster und Betreiber sozialer Netzwerke handeln normalerweise kommerziell.
Die eigentliche Verletzung wird in diesen Fällen zwar durch die Betreiberfirma der jeweiligen Hostingplattform oder des sozialen Netzwerks begangen. Diese Firmen haben sich aber in der Regel bei den privaten Nutzern ihrer Infrastruktur durch ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht gesichert, Schadenersatz zu verlangen.
Dies ist ein weiterer Grund, warum auf eine NC-Einschränkung bei Inhalten für Schulen und Bildungseinrichtungen verzichtet werden sollte. Besonders Schüler sollten nicht in die Situation geraten, aufgrund des rechtlich unproblematischen Handelns innerhalb der Schule eine Sorglosigkeit zu entwickeln, die sie außerhalb der Schule mit dem Gesetz in Konflikt bringen könnte.
Nun kann man als Kreativer natürlich auf dem Standpunkt stehen, dass man solche ungewollten Lizenzverstöße nicht an die große Glocke hängen und auf eine Verfolgung verzichten wird. Dann aber muss man sich fragen, warum man das NC-Modul überhaupt auswählt (siehe Frage 11).
15. Wie wirkt sich NC auf Mashups aus? – Nicht alle CC-Lizenzen sind miteinander kombinierbar.
Werke, die unter einer CC-BY-SA-Lizenz (Attribution-Share-Alike, also Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen) stehen, können nur mit Werken kombiniert und in Kombination unter eine gemeinsamen Lizenz gestellt werden, die unter derselben oder einer anderen NC-Lizenz stehen (CC-BY-NC oder CCBY-NC-SA). Die Kombination von CC-lizenzierten Inhalten mit anderen Kombinationen der verschiedenen Module, insbesondere mit solchen ohne NC-Modul, ist nicht zulässig.
Dass Lizenzen untereinander kompatibel sein müssen, wenn man Inhalte kombiniert, führt oft zu erheblichen Problemen. Dies gilt vor allem für Mashups, die aus einer Kultur des freien Umgangs mit Inhalten entstehen und häufig die CC-Lizenzierung als Unterstützung ihres Kulturverständnisses begreifen. Tatsächlich vertragen sind viele Lizenzkombinationen nicht miteinander, insbesondere NC-Lizenzen mit Lizenzen, die diese Einschränkung nicht haben.
Hinzu kommt, dass Mashups häufig entstehen, ohne dass jemand an Bezahlung denkt, weshalb die Nutzung von NC-lizenzierten Inhalten zunächst zulässig ist. Später können solche Mashups sehr populär und in Blogs und auf anderen Plattformen veröffentlicht werden. Dadurch geraten die Kreativen, die die NC-lizenzierten Inhalte zunächst berechtigterweise genutzt hatten, schnell in einen Graubereich, in dem man der Nutzung einen kommerziellen Charakter zusprechen kann.
16. Darf ich als GEMA-Mitglied meine Musik zumindest unter eine CC-Lizenz mit NC-Modul stellen? – Nein. GEMA-Mitgliedschaft und CC-Lizenzen sind nicht miteinander vereinbar.
Eine kommerzielle Nutzung ist nicht von vornherein eine schlechte Nutzung. Überall dort, wo die Aufmerksamkeit für die Inhalte im Vordergrund steht, ist im Zweifel jede Nutzung für den Autor sinnvoll, da sie seine Popularität steigert.
Gerade Inhalte, die im Rahmen von öffentlichen Bildungsinitiativen geschaffen wurden, sollten jeden Verbreitungsweg nutzen, der ihnen offen steht, da die möglichst weite Verbreitung von Inhalten im Vordergrund steht.
17. Darf ein Nutzer von CC-lizenzierten Inhalten den Eindruck erwecken, der Urheber würde die jeweilige Nutzung persönlich unterstützen? – Nein. Eine CC-Lizenz beinhaltet keine persönliche Unterstützung.
CC lässt die Urheberpersönlichkeitsrechte unangetastet. Ein CC-Lizenzgeber kann verlangen, dass nicht der Eindruck erweckt wird, er würde eine Verwendung persönlich unterstützen oder gutheißen. Diese in den USA als no endorsement bekannte Klausel wurde dort schon gerichtlich durchgefochten.
18. Kann das NC-Modul bei CC-Lizenzen sinnvoll sein? – Ja, aber sehr viel seltener, als viele denken.
Für Privatleute gibt es in der Regel keine guten Gründe für eine Beschränkung auf nichtkommerzielle Nutzung. In vielen Fällen gibt es kaum eine realistische Aussicht, dass ein kommerzieller Verwerter bereit ist, Geld dafür zu bezahlen, um den Inhalt zu nutzen. Eine CCLizenzierung soll aber vor allem eine möglichst weite Verbreitung ermöglichen. Und dabei ist das NC-Modul oft hinderlich.
Wer dies dagegen nicht möchte, kann dieses Ziel durch den Ausschluss kommerzieller Nutzungen erreichen. Sinnvoll können CC-Lizenzen mit NC-Modul für Verlage sein, deren Geschäftsmodell auf dem traditionellen Urheberrecht beruht, die erheblich in eine Publikation investieren und die die Vertriebskanäle für diese Publikation vorhalten.
Solche Verlage haben kein Interesse, dass Konkurrenzunternehmen von ihren Investitionen profitieren. Die Vorteile einer kommerziellen Nutzung durch Dritte, nämlich die bessere und schnelle Verbreitung, ist für sie weniger wichtig, da sie ein eigenes, oft kostspieliges Vertriebswesen unterhalten.
Trotz ihrer Orientierung an Geschäftsmodellen, die auf dem Ausschließlichkeitsdenken des klassischen Urheberrecht basieren, können diese Verlage ein Interesse daran haben, dass ihre Inhalte zumindest in den nichtkommerziellen Bereichen von Bildung und Wissenschaft verbreitet werden, da dies den Absatz im klassischen Vertrieb fördern kann.
19. Unter welcher CC-Lizenz stehen Wikipedia-Inhalte? – Unter der CC-BY-SA-Lizenz.
Damit das Gemeingut des freien Wissens und der freien Kultur wächst, verlangt die Wikipedia von jedem Autor, der Allgemeinheit die freie Weiterverwendung seiner Beiträge zu erlauben. Dies wird erreicht durch die Creative-Commons-Lizenz mit den Modulen Attribution (BY) und Share Alike (SA), also Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
Texte, die der Autor nicht selbst erstellt hat, oder Texte, die zusammen mit anderen Autoren verfasst wurden, können ebenfalls nur in die Wikipedia eingehen, wenn sie unter einer CC-BY-SA-Lizenz oder zumindest unter einer damit kompatiblen Lizenz stehen.
Bis 2009 verwendete die Wikipedia die Free Documentation Licence (GFDL) der GNU-Initiative. Die Free Software Foundation hatte diese Lizenz ursprünglich für Software-Dokumentationen entwickelt, deshalb war sie für die Wikipedia zu kompliziert und eigentlich nicht geeignet.
Dennoch, die GFDL-Lizenz wurde nicht mit einem Wechsel zur CC-BY-SA-Lizenz abgeschafft. Die alte Lizenz ist weiterhin gültig um mögliche Widersprüche zu vermeiden. Eine kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich mit beiden Lizenzen möglich. Die Share-Alike-Bedingung (Nutzung unter gleichen Bedingungen) sorgt dafür, dass Inhalte nicht nur aus der weltweiten Quelle des freien Wissens entnommen, bearbeitet und weiterveröffentlicht wird, sondern dass auch diese Bearbeitungen wieder ein Teil dieses freien Wissens und der freien Kultur werden.
Die Namensnennung ist eine wichtige Bedingung jeglicher CC-Lizenz. Dies gilt auch für Wikipedia-Autoren. Die Online-Enzyklopädie und ihre Artikel wird durch viele verschiedene Menschen gemeinschaftlich erstellt. Die Autorennennung für Wikipedia-Artikel sollte so erfolgen, wie sie in den Nutzungsbedingungen formuliert ist.
Genauso wie das NC Modul ist auch das ND Modul für Wikipedia-Artikel nicht zugelassen. Wikipedia lebt vom korrigieren, erweitern und bearbeiten von Artikeln von anderen. Deshalb lässt sich ND nicht mit dem Wikipedia-Konzept vereinbaren.
Nachwort
Die »Jedermann-Lizenzen« von Creative Commons (CC) geben Menschen die Möglichkeit, ihre kreativen Werke unter bestimmten Bedingungen zur Nutzung freizugeben. Weil Urheber unterschiedliche Motive und Interessen haben, gibt es sechs verschiedene Lizenzvarianten.
Die beliebteste ist die Einschränkung, dass Werke nur nicht-kommerziell verwendet werden können. Das hat aber weitreichende Folgen für die Verbreitung der Inhalte. Gleichzeitig erreichen viele CreativeCommons-Nutzer dadurch gar nicht die gewünschten Ziele. Diese Broschüre informiert über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen einer Beschränkung der CC-Lizenz auf nicht-kommerzielle Nutzung.
Diese Broschüre informiert über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen einer Beschränkung der CC-Lizenz auf nicht-kommerzielle Nutzung.