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LU/COMP

Die untenstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Unterschiede und Ähnlichkeiten der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU Free Documentation License, GFDL) und der Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0, CC-BY-SA) .

GFDL CC-BY-SA
Autor der Lizenz Free Software Foundation Creative Commons
Aktuelle Version 1.3 (November 2008) 3.0 (Februar 2007)
Vorherige Versionen 1.2 (November 2002)
1.1 (März 2000)
2.5 (Herbst 2005)
2.0 (Mai 2004)
1.0 (Dezember 2002)
Erstellt für Freie Softwaredokumentation Allgemeine Verwendung
Sprachen und Gerichtsbarkeiten Englisch, entwickelt für den US-amerikanischen Rechtsraum; keine offizielle Übersetzung, mehrere inoffizielle Übersetzungen Eine allgemeine Version und über 40 zueinander kompatible Varianten, die an nationale Rechtsräume angepasst und in die jeweilige Landessprache übersetzt sind
Namensnennung Die Titelseite enthält die aktuellen Autoren und mindestens fünf Hauptautoren früherer Versionen. Das Dokument muss außerdem eine Versionsgeschichte aller früheren Versionen, ihrer Autoren und ihres Netzwerkstandorts (wenn vorhanden) beinhalten. Gegenwärtige und vorherige Autoren und ihre Sponsoreinrichtungen (wenn angegeben), Titel des Werks, mit dem Werk verknüpfte URI (wenn angegeben), Hinweis auf Adaption eines vorhergehenden Werks (wenn zutreffend).
Art der Namensnennung Namensnennung muss allen Kopien physisch beigefügt sein. Namensnennung muss in einer „angemessenen Form“ erfolgen.
Kopien müssen außerdem enthalten Die GFDL, die Lizenzangabe und alle Copyrightangaben. Die CC-BY-SA oder eine URI zu ihr, die Lizenzangabe und alle Copyrightangaben (außer diese wurden von den ursprünglichen Autoren entfernt).
Abgeleitete Werke Müssen unter der GFDL lizenziert sein. Müssen unter der CC-BY-SA lizenziert sein.
Kombination mit anderen Werken Werke dürfen mit „separaten und unabhängigen“ Werken auf einem „Speicher- oder Verteilermedium“ kombiniert werden, ohne dass die GFDL auch für die anderen Werke gelten muss. Werke dürfen zu einer „Zusammenstellung von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten [zusammengestellt werden], sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine geistige Schöpfung darstellt“, ohne dass die CC-BY-SA auch für die anderen Werke gelten muss.
Kopierschutzmechanismen Ein Weiterverteiler „darf keine technischen Mittel verwenden, um das Lesen oder erneutes Kopieren [des Werkes] zu behindern oder zu kontrollieren“. Ein Weiterverteiler darf „keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können.“
Offene Dateiformate Verteiler, die mehr als 100 Kopien verteilen, müssen mindestens eine URI beilegen, unter der sich eine maschinenlesbare Kopie des Texts und der Medien des Werks in einem weitverbreiteten Format mit bekannter Spezifikation befindet. Diese URI sollte mindestens ein Jahr lang nach dem Verteilen der letzten nicht-maschinenlesbaren Kopie funktionsfähig sein. Keine Anforderungen betreffend das Bereitstellen von maschinenlesbaren Kopien oder offenen Dateiformaten
Andere Lizenzeigenschaften Bietet die Möglichkeit von Covertexten und unveränderlichen Abschnitten
Dauer
Unbefristet
Gewährleistungsdisclaimer
Disclaimer müssen erhalten bleiben
Kommerzielle Verwendung
Kommerzielle Verwendung ist erlaubt
Zukünftige Versionen Autoren können die Anwendbarkeit aller zukünftigen Lizenzversionen auf das Werk zulassen. (Das Zulassen zukünftiger Versionen ist für Text, aber nicht für Bilder, auf Wikimedia-Projekten verpflichtend.) Autoren können die Anwendbarkeit aller zukünftigen Lizenzversionen auf das Werk zulassen. Autoren müssen zulassen, dass abgeleitete Werke unter zukünftigen Versionen der Lizenz veröffentlicht werden.