DE policy/Mitmachen/Diskussion zur Abmahnfrage/Ansätze organisatorischer Art/Gezielte Warnungen für Nutzende

  Ombudsstelle einrichten     Selbstverpflichtung bzw. Kodex     Strafregelung für Extremfälle     Gezielte Warnungen für Nutzende     Gezielte Ansprache der Abmahnenden  

Vorgeschlagen wurde auch, dass man gezielt im Netz nach Stellen suchen könnte, an denen Inhalte der als übereifrig Abmahnende bekannten Personen nicht ganz korrekt nachgenutzt werden. Die jeweiligen Seitenbetreibenden könnten dann vorgewarnt werden, was Compliance oder den Austausch der Inhalte gegen andere anregen würde.

Dafür spricht

  • Es handelt sich um eine Maßnahme, die gerade im (angeblichen) Interesse derjenigen ist, die sich auch bei kleinen CC-Verletzungen darauf berufen, ihr übereifriges Abmahnen diene ja auch der Stärkung des Respekts vor freien Lizenzen und der allgemeinen Compliance.
  • Zugleich würde vermieden, dass es so etwas wie einen Online-Pranger für übereifrig Abmahnende gibt, da nur direkte Ansprache erfolgen würde.
  • Warnungen könnte mit Hilfestellungen und Verweisen auf Alternativ-Inhalte verbunden und so vermieden werden, dass ein einzig abschreckender Effekt entsteht.

Dagegen spricht

  • Der Aufwand für Suche, Ansprache und Erläuterung in vielen Einzelfällen wäre immens.
  • Unklar ist, wer die Maßnahme durchführen (können) sollte und ausreichend legitimiert wäre, nebenbei gezielt der Reputation einzelner Community-Mitglieder zu schaden.
  • Viele potenzielle Abmahnfälle würden wahrscheinlich nicht rechtzeitig gefunden, sodass übereifrige Abmahnungen weiterhin möglich wären.