This page is a translated version of the page Wikimedia Small Projects in Spanish/Texto Fundamental and the translation is 99% complete.
Outdated translations are marked like this.

Wir, die Wikimedianer der kleinen Projekte, folgen der Mission alle Wikimedia-Projekte zu fördern und verbessern, zusammenzuarbeiten und die Zusammenarbeit zu koordinieren. Wir legen daher diese Grundregeln für alle Mitglieder fest, um dieses Ziel in der jetzt un din der Zukunft zu erreichen.

Unsere Ziele

  • (1) Die Gruppe wird gemäß den Benutzergruppen-Benennungsrichtlinien offiziell als Wikimedia Small Projects User Group bezeichnet.
  • (2) Der sekundäre Name lautet Wikimedia Small Projects. Andere Namen bzw. Abkürzungen, unter denen diese Gruppe identifiziert werden kann, sind WikiSP, WMSP, WMSPUG oder WSP.
  • (3) Die von dieser Gruppe verwendeten Logos werden gemäß den empfohlenen Vorgehensweisen der Wikimedia Foundation personalisiert, sodass sie möglicherweise den offiziellen oder sekundären Namen verwenden oder nicht.
  • (4) Die Gruppe erklärt sich damit einverstanden, die Vereinbarung und den Verhaltenskodex der Wikimedia Foundation zu befolgen.
  • (5) Nichts in diesem Grundsatztext berechtigt die Gruppe, die von der Wikimedia Foundation festgelegten Vereinbarungen, Codices, Richtlinien oder Grundsätze zu umgehen.

Reichweite

  • (6) Der Umfang dieser Gruppe wird global sein und ihre Aktivitäten werden sich hauptsächlich auf die Communities von Wikivoyage, Wikinews, Wikibooks, Wikisource, Wikiversity, Wikispecies und Wiktionary konzentrieren, ohne die Communities von Wikipedia, Wikimedia Commons und Wikidata auszuschließen.
    • Diese Gruppe ist nicht Teil einer Organisation, die ein oder mehrere Kapitel, thematische Organisationen oder Benutzergruppen zusammenfasst.
  • (7) Für den Fall, dass eine Handlung in irgendeiner Weise die Zuständigkeit einer thematischen Organisation oder einer Gruppe von Benutzern in einem Gebiet oder Projekt der Stiftung beeinträchtigt, wird diese Gruppe gemäß Artikel 3 dieses Textes mit den Verantwortlichen kommunizieren.

Kommunikation

  • (8) Jährlich erstellt diese Gruppe einen Bericht über die im Artikel (6) durchgeführten Aktivitäten. Die Berichte zu Budgetanträgen an die Stiftung werden zu den von ihr festgelegten Zeiten übermittelt.
  • (9) Gemäß dem Abschnit (7) kündigt unsere Usergruppe geplante Veranstaltungen den betroffenen Organisationen und Projekten an 30 Tage vor Beginn an, um, wenn möglich, zusammenzuarbeiten. Dabei wird 15 Tage wird auf eine Antwort gewartet. Erfolgt keine, gilt die andere Gruppe als fristgemäß benachrichtigt und die Veranstaltung findet wie geplant statt.
    • Wenn die Veranstaltung von einem von der Stiftung angeforderten Budget abhängt, dauert es 60 Kalendertage, bis die Veranstaltung stattfindet. Das Antwortfriständert sich dabei nicht.

Mitglieder

  • (10) Gründungsmitglieder sind diejenigen Mitglieder, die sich bereit erklärt haben, als Vertreter dieser Gruppe aufzutreten und die im vierten Abschnitt beschriebene Vereinbarung unterzeichnet haben.
  • (11) Ehrenmitglieder sind diejenigen Mitglieder, die dazu beigetragen haben, alle Ziele dieser Gruppe zu erreichen und sich einwandfrei zu verhalten. Der Status wird von der Verwaltungskommission auf Empfehlung des Rates festgelegt.
  • (12) Aktive Mitlieder sind diejenige Teilehmer, die die in den Statuten festgelegten Formalitäten ihres Status akzeptiert.
  • (13) Die Teilnehmer, die die Formalitäten des in Statuten der festgelegten Status nicht akzeptiert haben, gelten als Beobachter.
  • (14) Jeder Benutzer, der der Gruppe beitritt, erhält automatisch den Beobachterstatus. Die Änderung des Status eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Rates auf Empfehlung der Verwaltungskommission.
  • (15) Wenn ein Mitglied Gegenstand vorbeugender Maßnahmen der Verwaltungskommission war, kann es vom Rat von der Ausübung seiner mit seinem Status verbundenen Rechte und Privilegien entbunden werden. Die Rückgabe dieser Rechte und Privilegien erfolgt durch Beschluss der Verwaltungskommission.
  • (16) Wenn ein Mitglied gegen die Grundsätze dieser User Group verstoßen hat, kann es auf Beschluss des Verwaltungsrates auf Empfehlung der Verwaltungskommission aus der Gruppe ausgeschlossen werden.

Organe

  • (17) Die Gruppe wird die folgenden drei Organe haben: einen Beirat, eine Verwaltungskommission und eine Sprachkommission.
  • (18): Die Verwaltungskommission kann die als notwendig erachteten weiteren Organisationseinheiten festlegen.

Der Beirat

  • (19) Der Beirat setzt sich aus allen Gründungs-, Ehren-, Aktiv- und Beobachtermitgliedern dieser Gruppe zusammen.
  • (20) Der Rat kann alle Angelegenheiten oder Probleme im Rahmen dieses Grundlagentextes erörtern und, sofern dies nicht im Abschnitt (22) vorgesehen ist, der Verwaltungskommission Empfehlungen zu solchen Fragen oder Problemen geben.
  • (21) Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Projekten im Rahmen von Titel II, Abschnitt 6, die für diese Gruppe von Interesse sind, können vom Beirat erörtert werden, nachdem sie einem Mitglied zur Prüfung vorgelegt wurden. Jede Entscheidung, die Maßnahmen durch diese Gruppe erfordert, wird an die Verwaltungskommission weitergeleitet.
  • (22) Wenn die Verwaltungskommission die ihr durch diese Satzung zugewiesenen Aufgaben in Bezug auf eine Situation wahrnimmt, wird der Beirat keine Empfehlung aussprechen, es sei denn, dies wird von der Verwaltungskommission beantragt.
  • (23) Alle aktiven Mitglieder, Ehrenmitglieder und Gründer des Beirates haben das Recht auf eine Stimme, und die Entscheidungen desselben werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
    • Beobachtermitglieder haben nur das Recht zu sprechen.

Verwaltungskommission

  • (24) Die Verwaltung der Gruppe wird an die Verwaltungskommission delegiert, die sich aus drei Mitgliedern zusammensetzt. Die Gründungsmitglieder sind ständige Mitglieder der Verwaltungskommission. Der Rat wählt das andere Mitglied unter besonderer Berücksichtigung seines Beitrags zur Verwirklichung der Ziele der Gruppe.
  • (25) Nichtständige Mitglieder werden für einen Zeitraum von einem Jahr gewählt und können von der Verwaltungskommission für den folgenden Zeitraum wiedergewählt werden.
  • (26) Jedes Mitglied der Verwaltungskommission hat eine Stimme. Entscheidungen werden mit absoluter Mehrheit getroffen.
  • (27) Die Verwaltungskommission muss jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammentreten.

Chefkoordinator

  • (28) Die Leitung der Verwaltungskommission und damit der Gruppe bleibt unter der Position des Generalkoordinators, der der höchste Verwaltungsbeamte der Gruppe ist.
  • (29) Der Generalkoordinator hat folgende Funktionen:
    • Vertretung der Gruppe in allen mit dieser verbundenen Angelegenheiten.
    • Leitung der Sitzungen der Verwaltungskommission.
    • Bearbeitung der Jahrespläne der Gruppe und Vorlage dieser dem Beirat.
    • Entwurf des Finanzbudgets gegenüber der Verwaltungskommission.
    • Beratung der Verwaltungskommission und des Beirats in Fragen, die für die Gruppe von Interesse sind.
  • (30) Der Chefkoordinator erstellt jährlich Berichte über den Status der Gruppe und empfiehlt zu seiner Prüfung die Maßnahmen, die er für notwendig und angemessen hält.
  • (31) Der Chefkoordinator übt seine Aufgaben für eine Amtszeit von einem Jahr ohne Begrenzung der Verlängerung des Zeitraums aus.
  • (32) Im Falle einer Verlängerung der Amtszeit wird dies 30 Tage vor Ablauf des Mandats des Chefkoordinators von der Verwaltungskommission erörtert. Wenn sich die Verwaltungskommission weigert, das Mandat des chefkoordinators zu verlängern, muss der Rat fünfzehn Tage vor dem Ablaufdatum seinen Nachfolger aus den von der Verwaltungskommission vorgeschlagenen Kandidaten auswählen.
  • (33) Wenn der Chefkoordinator von seiner Position entbunden ist oder diese nicht ausüben kann, wählt die Verwaltungskommission seinen unmittelbaren Nachfolger. Wenn Gruppenpersonal vorhanden ist, wird die höchste Position parallel zum Chefkoordinator, der die Funktionen seiner Position innerhalb des Personals ausübt, bis die Ursache der Verhinderung aufhört oder ein neuer Chefkoordinator gewählt wird.

Mitarbeiter

  • (34) Die Mitarbeiter der Gruppe werden vom Chefkoordinator nach Genehmigung durch die Verwaltungskommission ernannt.
  • (35) Die Mitarbeiter der Gruppe bleiben in ihren Funktionen, solange sie diesen Grundsätzen folgen und erhalten in festgelegten Zeiträumen eine Vergütung für ihre Dienste, die während des Einsatzes nicht gekürzt werden.

Sprachkommission

  • (36) Ziel der Sprachkommission ist es, die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Wikimedia-Projekten und der Gruppe zu fördern. Sie geben Empfehlungen zu Maßnahmen, die die Gruppe in Bezug auf ein Projekt in ihrem Rahmen ergreifen sollte, und arbeiten mit der Verwaltungskommission und dem Personal zusammen, damit alle von der Gruppe festgelegten Ziele erreicht werden.
  • (37) Die Sprachkommission setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
    • * Ein sprachlicher Vertreter für jedes Projekt, das zum allgemeinen Projektumfang gehört. Er wird von der Verwaltungskommission unter den Antragstellern ausgewählt.
    • * Ein Sprachkoordinator für jede Sprache, in der mindestens drei Projekte vertreten sind. Diese werden vom Chefkoordinator aus den bereits ernannten Vertretern ausgewählt.
  • (38) Wenn die zweite Klausel des vorherigen Abschnitts nicht erfüllt ist, wählt die Verwaltungskommission den Sprachkoordinator aus den möglicherweise vorhandenen Vertretern aus.
  • (39) Die Mitglieder der Sprachkommission behalten ihr Funktion, solange diese Grundsätze befolgt und regelmäßige Aktivitäten eingehalten werden. Wenn eine Community ihren Vertreter ändern möchte, benachrichtigt sie die Gruppe, den aktuellen abzusetzen und dem nächsten die Auswahl zu ermöglichen.
  • (40) Die Mitglieder der Sprachkommission werden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Gruppe als Ehrenmitglieder betrachtet.


Konferenzen

  • (41) Diese Gruppe wird zu regelmäßig Konferenzen abhalten, um die Teilnehmer für die Zusammenarbeit bei den in ihrem allgemeinen Umfang vorgesehenen Projekten zu informieren und zu sensibilisieren.
  • (42) Die Konferenzen werden in den Ländern abgehalten, denen die meisten Mitglieder dieser Gruppe angehören.


Ergänzende Richtlinien

  • (43) Ergänzende Richtlinien sind detaillierte Ergänzungen unserer Grundsätze.
  • (44) Eine ergänzende Richtlinie, darf keinem der Grundsätze widersprechen oder diese außer Kraft setzen.
  • (45) Ergänzende Richtlinien werden von der Verwaltungskommission erstellt.


Änderungen und Anpassungen

  • (46) Wenn die Verwaltungskommission dies für notwendig hält, wird sie Änderungen an diesen Grundsätzen oder seinen ergänzenden Richtlinien vorschlagen.
  • (47) Der Beirat kann Änderungen dieses grundlegenden Textes oder seiner ergänzenden Richtlinien beantragen.
  • (48) Änderungen des Grundsatztextes werden genehmigt, wenn eine einfache Mehrheit unter den Mitgliedern des Beirates erreicht wird. Bei Änderungen der ergänzenden Richtlinien wird diese genehmigt, wenn die absolute Mehrheit der Mitglieder der Verwaltungskommission erreicht ist.
  • (49) Die Abschnitte (5), (7), (8), (9), (16), (18), (41) und (47) bleiben von Änderungen.


Schlussbestimmungen

  • Erste Klausel: Das Gründungskomitee, das sich aus den Gründungsmitgliedern der Wikimedia Small Projects User Group zusammensetzt, hat diesen Grundsatztext angenommen.
  • Zweite Klausel: Das Gründungskomitee folgende Ernennungen vorgenommen:
  • Dritte Klausel: Das Gründungskomitee bittet die Vertreter der Benutzergruppe Wikimedia Small Projects, die entsprechenden Verfahren für die formelle Anerkennung dieser Gruppe durch die Wikimedia Foundation durchzuführen.
  • Vierte Klausel: Nach Abschluss der vom Gründungskomitee auszuführenden Aufgaben wird es aufgelöst und dem Chefkoordinator seine in diesem Text festgelegten Funktionen übertragen bis die formelle Anerkennung durch die Wikimedia Foundation wirksam wird. Sobald dies geschehen ist, werden die gewährten Funktionen auf die entsprechenden Organe der User Group übertragen.