Wikimedia Deutschland/Wahlprüfsteine/NRW 2010

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2010

Am 9. Mai 2010 sind 13,5 Millionen Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen aufgerufen, die Zusammensetzung des Landtages für die nächsten fünf Jahre zu bestimmen. Wikimedia Deutschland e.V. möchte nach den positiven Erfahrungen der vergangenen Bundestagswahl diese Gelegenheit für eine neue Sammlung an Wahlprüfsteinen nutzen und – mit Rücksicht auf die lokalen Sachfragen – den zur Wahl stehenden Parteien in gebündelter Form jene Fragen übermitteln, die aus unserer Sicht für eine qualifizierte Wahlentscheidung relevant sind.

Der Übergang zur Informationsgesellschaft verläuft gemeinsam zu großen wirtschaftlichen und sozialen Umbrüchen, etablierte Geschäftsmodelle werden härter und schneller auf die Probe gestellt, als dies allen Akteuren vorstellbar gewesen wäre. Durch den ungebrochenen Fortschritt in Rechen- Speicher und Transporttechnik wird der Umgang mit großen Datenmengen so schnell bezahlbar, dass heute schon Spielkonsolen und Heim-Computer für herausragende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten eingesetzt werden können, die früher noch das Budget großer Institutionen sprengten.

Dieser Fortschritt hilft direkt mit, Leben zu retten: Internetfähige Mobiltelefone, GPS-Sensoren und Software zur kollaborativen Zusammenarbeit erlauben die Bildung von ad-hoc Expertengruppen, die sich zwar im realen Leben noch nie getroffen haben, jedoch vollständig vernetzt in der Lage sind, von zu Hause aus die Satellitenbilder von Katastrophengebieten auszuwerten und den Helfern vor Ort aktuelles Kartenmaterial und Hinweise auf Hilfesuchende zu liefern.(http://wiki.openstreetmap.org/wiki/WikiProject_Haiti)

Die Abgeordneten des kommenden Landtages werden daher vor den Fragen stehen, wie sie das Internet und seine Möglichkeiten sinnvoll nutzen und allen Teilen der Bevölkerung Teilhabe am Informationsreichtum und am netzvermittelten Dialog sicherstellen können. Welche Rahmenbedingungen helfen, damit sich das Tempo dieser Entwicklung beibehalten oder noch steigern lässt? Unsere Fragen stellen einen Querschnitt der Themenfelder dar, in denen das Land NRW Entscheidungen fällen kann oder bereits getroffene Entscheidungen auf ihre Zukunftsfähigkeit prüfen sollte. Elektronische Demokratie

Informationsfreiheitsgesetze leiteten die Abkehr vom Prinzip des Amtsgeheimnisses ein, der Begründungsaufwand obliegt nun demjenigen, der die Herausgabe von Informationen verhindern möchte, nicht demjenigen, der sie begehrt. Die Fortführung dieses Gedankens (“Freedom of Information”) wird derzeit auch in Gesetzesvorschlägen unter “Public Online Information” diskutiert, nachdem grundsätzlich alle Informationen nicht nur auf Anfrage bereitgehalten, sondern anlassunabhängig für jedermann einsehbar online gestellt werden müssen – eingeschränkt durch schutzwürdige Interessen (Siehe auch Gesetzesentwurf H.R.4858 Public Online Information Act of 2010 (Vereinigte Staaten, House of Representatives))

1. Welche Schlüsse ziehen sie aus der Anwendung des NRW-Informationsfreiheitsgesetzes seit seinem Inkrafttreten?

Partei Antwort CDU Die Erfahrungen mit dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) haben gezeigt, dass es für die Einführung eines verfahrensunabhängigen und voraussetzungslosen Rechtsanspruchs auf Zugang zu den Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind, einen Bedarf gab und gibt. Das IFG NRW ist daher ein Gewinn für die Menschen in unserem Land. Anfängliche Auslegungs- und Anwendungsfragen sind im Laufe der Zeit gerichtlich geklärt worden. Das Gesetz hat sich bewährt. SPD Das Informationsfreiheitsgesetzt ist ein wichtiger Schritt gewesen, um die Transparenz öffentlicher Institutionen zu steigern und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Ein Recht auf öffentliche Information ist damit gesetzlich verankert worden. Die Akzeptanz des Gesetzes ist sehr groß und es gibt seit der Einführung im Jahr 2002 nur wenig Kritik. Die Datenschutzbeauftragte für NRW hat dies in ihren Berichten stets bestätigt und auch die Zahl der Nachfragen (ca. 1000 pro Jahr) lassen auf eine positive Resonanz schließen. Mittlerweile gibt es sogar auf Bundesebene eine ähnliche gesetzliche Änderung. Eine detaillierte, informative Evaluierung der Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz findet sich auf der Homepage der Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westafeln: http://www.ldi.nrw.de <http://www.ldi.nrw.de/> ) Grüne Schon sehr frühzeitig hat NRW unter der rot-grünen Landesregierung ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz erhalten. Wir stehen für eine transparente Demokratie und eine offene Verwaltung. Die immensen Chancen die sich die letzten Jahre durch die Digitalisierung ergeben haben, müssen auch hier die nötigen Veränderungen voranbringen. Daher gilt eine Modernisierung als Ziel und niedrigere Hürden auf allen Ebenen als geeignetes Mittel die Attraktivität und Nutzung des Informationsfreiheitsgesetzes zu erhöhen. FDP Das im Januar 2002 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist Ende 2004 nach einem Erfahrungszeitraum von zwei Jahren evaluiert worden mit dem Ergebnis, dass sich die Norm insgesamt bewährt hat. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat dem Landtag Ende 2009 erneut über die Erfahrungen seit dem Inkrafttreten in 2002 berichtet. Danach verstärkten auch weitere Arbeitsanfallstatistiken diesen positiven Eindruck. Das Bedürfnis nach Transparenz, wie es das IFG NRW im Verwaltungsbereich befriedigen wolle, sei weiter ungebrochen. Die um Auskunft gebetenen Behörden beantworten die Anfragen im Regelfall unverzüglich, wobei die im Gesetz aufgeführte Bearbeitungsfrist von einem Monat nur selten überschritten werde. Ablehnende Bescheide stellten Ausnahmen dar. Ein Änderungsbedarf wurde danach derzeit nicht gesehen.Nachdem der FDP-Fraktion im Landtag bekannt wurde, dass der WDR die Anwendbarkeit des IFG NRW bestritten hatte, hat sie im 13. Rundfunkänderungsgesetz von Dezember 2009 in § 55 a WDRG eine Klarstellung veranlasst: “Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) findet auf den WDR Anwendung, es sei denn, dass journalistisch-redaktionelle Informationen betroffen sind.” Das Informationsfreiheitsgesetz findet auf den WDR als einer der Rechtsaufsicht des Landes unterstehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts somit grundsätzlich Anwendung. Es werden aber diejenigen Informationen ausgeschlossen, welche dem Kernbereich der journalistisch-redaktionellen Arbeit und dem verfassungsrechtlich geschützten Bereich der Programmgestaltung zuzuordnen sind. Linke Ein Gemeinwesen konstituiert sich durch seine Bürgerinnen und Bürger, insofern ist Informationsfreiheit und die Herstellung von Transparenz über die von der öffentlichen Verwaltung gesammelten Informationen ein wichtiger Bürgerrechtsanspruch. Die Schaffung eines – wenngleich nicht uneingeschränkten – Rechtsanspruchs auf Zugang zu Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind, war ein Schritt in die richtige Richtung. Grundsätzliche Probleme bereiten allerdings die Verweigerung in der Offenlegung von Informationen aufgrund von vermeintlichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie die Erhebung von Gebühren. Zudem kann im Digitalzeitalter der Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung erheblich ausgeweitet werden und bürgerfreundlicher gestaltet werden. ödp Ich stimme der These zu, dass das NRW-Informationsgesetz dahingehend überprüft werden muss, ob vom Prinzip des Amtgeheimnisses tatsächlich abgekehrt wird (Unterschied zwischen Theorie und Praxis). Das wird nur gewährleistet, wenn Amtsträger bei Nichteinhalten in Regress genommen werden können. Tierschutz Aus unserer Sicht ist das NRW-Informationsfreiheitsgesetz ein richtiger und notwendiger Schritt für die Bürger in NRW gewesen. Leider ist es weder beim Bürger, noch in den Verwaltungen richtig angekommen. Wobei es ja keine Frage der Quantität, sondern der Qualität ist. Genau wie ein Bäcker den Anspruch hat, die leckersten Brötchen zu backen, hat auch eine Verwaltung den Anspruch sachgerecht zu arbeiten. Insofern kann es nur im Sinne der Verwaltungen liegen, wenn das IFG zu einem Instrument umgebaut wird, mit dem Bürger und Verwaltung in Kommunikation treten. Familie Elektronische Demokratie 1 „Freedom of Information“) ist durchaus positiv zu betrachten. Eventuellen Bedarf für Nachbesserungen sollte mit den Nutzern besprochen werden. ZENTRUM Wir halten es für problematisch, dass der Anspruch auf Informationserteilung eines schriftlichen Antrags bedarf, der zudem “hinreichend bestimmt” sein muß. Daraus folgt, dass der Bürger, der einen Auskunftsanspruch geltend macht, im Grunde schon über wesentliche Informationen verfügen muß, die er ja mit dem Auskunftsersuchen erst erlangen will. Das ZENTRUM ist für einen erleichterten Zugang, der die Behörden verpflichtet, einem Bürger auf kurze Anfrage (die auch elektronisch möglich sein muß) zunächst eine Übersicht über vorhandene Informationen geben muß, die sodann, bei Interesse – ggfls. gegen eine maßvolle Gebühr bei erheblichem Umfang – im Detail abgefragt werden können. PIRATEN Der wesentliche Schluss besteht darin, dass Bürger von der Möglichkeit des Gesetzes zur Informationsbeschaffung in der Tat Gebrauch machen. Insofern ist es ein Erfolg. Allerdings hat in einigen Fällen die Höhe der Gebühren eine abschreckende Wirkung. Dies muss verbessert werden, um eine tatsächliche Informationsfreiheit zu ermöglichen. pro NRW Im Sinne einer an Transparenz organisierten Verwaltung ist die Anwendung des NRW-Informationsfreiheitsgesetzes sehr zu begrüßen. Gerade Informationen aus dem laufenden Betrieb der Verwaltung, die den Bürger direkt betreffen, sollten diesem auch zugänglich gemacht werden. Schließlich ist es der Bürger, der in der Demokratie Träger der Souveränität ist und seine Souveränitätsrechte kann er nur dann wirkungsvoll wahrnehmen, wenn er an den laufenden Verwaltungsentscheidungen aktiv teilhaben kann und ihm der Zugang zu notwendigen Informationen und damit ein Einblick in die Tätigkeit der Verwaltung nicht erschwert wird. Leider dauert die Bearbeitung der Anträge, mit denen Bürger um Auskunft von der Verwaltung ersuchen mit bis zu einem Monat noch ziemlich lange. Eine Beschleunigung des Verfahrens wäre wünschenswert.

2. Was möchten Sie konkret in der kommenden Legislaturperiode zur Verbesserung des Zuganges zu öffentlichen Informationen unternehmen?

Partei Antwort CDU Probleme bestehen noch bei der Anwendung des Gesetzes auf manche juristischen Personen des Privatrechts, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sowie hinsichtlich des Vorranges anderer Rechtsvorschriften. Die mit dem IFG NRW beabsichtigte Schaffung eines umfassenden verfahrensunabhängigen Anspruchs auf lnformationszug&würde angesichts der steigenden Tendenz zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben faktisch leerlaufen, wenn sich die öffentlichen Stellen ihrer nsruchsverflichtundircheine “Flucht ins Privatrecht” entziehen könnten. Der Anwendungsbereich des IFG NRW sollte daher unmissverständlich auf solche natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts erstrecken werden. die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen. Insoweit könnten die Regelungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) als Vorbild dienen. SPD NRW hat mit dem Informationsfreiheitsgesetz (zur Zeit der rot-grünen Regierung) einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Zugangs zu öffentlichen Informationen gemacht. Für uns bleibt es ein wichtiges Anliegen, Transparenz und Informationsmöglichkeit zu erhalten und zu erhöhen. Wir wünschen uns, dass vermehrt von den neuen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird.Dabei ist es entscheidend, dass allen Menschen in NRW die gleichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, sich zu informieren und ihnen dafür auch entsprechende zuverlässige Informationsquellen zur Verfügung stehen. Das ist und bleibt die Grundlage einer funktionsfähigen Demokratie. Dafür brauchen wir anspruchsvolle öffentliche UND private Medien, die Informationsmöglichkeiten über Rundfunk, Printmedien und vor allem auch in neuen, digitalisierten Formen zur Verfügung stellen. Eine weitere wichtige Rolle spielt die Bildung und die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Die NRW SPD plant dazu eine Reihe von Projekten, die Kinder und Jugendliche dazu befähigen sollen, sich als mündige Bürger zu verstehen, ihr Recht auf Information wahr zunehmen und differenziert mit der Informationsflut unserer Zeit umgehen zu lernen. Um dies sicher zu stellen, wollen wir einen altersgerechten Medienkompetenzführerschein in NRW einführen.Darüber hinaus wollen wir im Rahmen einer Open Government- Initiative die Transparenz von Regierung und Verwaltung erhöhen. Grüne Wir wollen neue Möglichkeiten des Internets stärker nutzen, um öffentliche Informationen frei und offen zugänglich zu machen. Hier kann der Landtag als Parlament neue Wege gehen, aber auch die Kommunen dürfen hier sich nicht wie manchmal bisher verwehren. Daher wollen wir die Modernisierung des Informationsfreiheitsgesetzes angehen. Zudem sollte es ggf. auch den Aufbau einer zentralen Plattform für Informationen des Landesparlaments, der Landesregierung und der Landesbehörden geben, also einen „Daten-Hub“ für Informationen jeglicher Art, wo diese mit offenen Schnittstellen ausgelesen und genutzt werden können. Somit gäbe es eine zentrale Anlaufstelle, die auch den notwendigen Datenschutz dabei sicherstellen kann. Ausländische Beispiele zeigen hier einige Möglichkeiten auf, wie eine Umsetzung funktionieren könnte. FDP Unter Beteiligung der FDP wurde in Nordrhein-Westfalen für mehr Transparenz gesorgt, etwa beim WDR (§ 55 WDRG neu), bei Sparkassen und öffentlichen Unternehmen, bei der Verteilung von Geldauflagen durch die Staatsanwaltschaft, Veröffentlichung von Sponsoringleistungen an Ministerien, Veröffentlichung von vergebenen EU-Mitteln, etc.Mit dem Ende 2009 beschlossenen Transparenzgesetz übernimmt Nordrhein-Westfalen eine bundesweite Vorreiterrolle. Erstmals erhalten Bürger detaillierte Informationen über die Vergütung von Vorständen, Geschäftsführern und Mitgliedern von Aufsichtsgremien staatlicher oder staatlich beherrschter Unternehmen. Der Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen und die Transparenz behördlicher Entscheidungen ist Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten. Diesen erfolgreichen Weg für mehr Transparenz, der vor 2005 unter Rot-Grün undenkbar war, werden wir weiter gehen, wo immer dies möglich und sinnvoll erscheint. Linke Informationsfreiheit im Digitalzeitalter heißt Open Data. Allen Bürgerinnen und Bürgern sind alle Daten aus Politik, öffentlicher Verwaltung und Wissenschaft, die nicht einer berechtigten Datenschutz- oder Sicherheitsbeschränkung unterliegen, in vollem Umfang, zeitnah, in offenen Formaten, über offene Schnittstellen, maschinenlesbar und ohne Einschränkungen, kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die USA und Großbritannien bestreiten gegenwärtig auf diesem Gebiet eine Vorreiterrolle. Das ist auch in NRW möglich. ödp Verbesserungen des Zugangs – eingeschränkt durch schutzwürdiges Interesse (Datenschutz) würde ich begrüßen. Tierschutz Die Bürger müssen über das IFG aufgeklärt werden. Sie müssen wissen, welche Möglichkeiten sie haben und welche Rechte. Transparenz ist vor allem auch bei den Gebühren notwendig. Die Gesetzesformulierung ist hier viel zu schwammig. Familie 2 Einen runden Tisch mit den bisherigen Nutzern um Festzustellen, wo noch Verbesserungen erreicht werden können. ZENTRUM a) Verstärkte Aufklärung über den Anspruch auf Informationserteilung b) Vereinfachung der Erstabfrage (elektronische Voranfrage) c) Mehr Transparenz durch einen jährlichen Bericht des Datenschutzbeauftragten PIRATEN Die Informationsmöglichkeiten über Online-Portale sollen ausgebaut und vereinfacht werden. Durch solche Portale ist ein kostengünstiger Zugang zu staatlichen Dokumenten leicht zu realisieren. Die Gebühren bei Anfragen von Bürgern sind zu hoch und regional uneinheitlich. Die Gebühren sollten also gesenkt werden und eine einheitliche Höhe haben. pro NRW Der Zugang zu öffentlichen Informationen ist derzeit schon sehr gut. Problematisch ist aber vor allem, dass nur die wenigsten Bürger wissen, wie sie Zugang zu den von ihnen gewünschten Informationen aus der Verwaltung erhalten. Hier gilt es nachzubessern und stärker darauf aufmerksam zu machen, wie der einzelne Bürger die Informationen erhält, die er benötigt. Oft ist es leider auch so, dass die Presse in ihrer Informationspflicht gegenüber dem Bürger völlig versagt, was zu dem Ergebnis führt, dass eine große Diskrepanz zwischen öffentlicher und veröffentlichter Meinung liegen. Gerade die Verfehlungen des Verwaltungshandelns finden dann keine Erwähnung in der Presse, wenn dies politisch nicht opportun ist. Hier ist die Presse gefordert, ihrem Kontrollauftrag wieder nachzukommen und sich ihrer investigativen Pflicht zu stellen. Denn nicht alles, was für den Bürger an Information aus der Verwaltung interessant ist, sollte er durch mühsame Anfragen erfahren müssen.

3. Für den Zeitraum Januar 2002 bis Dezember 2003 wurde das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Landes NRW evaluiert. Teilen Sie die Ausführungen des Evaluationsberichtes hinsichtlich der Frage, ob die Verwaltungsgebührenordnung dieses IFGs Menschen davon abhält, Anfragen zu stellen und sehen Sie Änderungsbedarf in der Verwaltungsgebührenordnung?

Partei Antwort CDU Die Ablehnung eines lnformationsantrags sowie die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sind in Nordrhein-Westfalen regelmäßig gebührenfrei. Dies ist sinnvoll, da die Behörde ohnehin erst dann Kosten berechnen wird, wenn der (nicht geringe) Verwaltungsaufwand für einen Gebührenbescheid lohnt. Gemäß 5 2 VerwGebO NRW kann von der Gebührenerhebung zudem abgesehen werden, sofern dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheint. Dass die Gebührenerhebung nach diesen Grundsätzen den Auskunftsanspruch aushöhlen könnte, ist nach gegenwärtigem Erkenntnisstand nicht zu befürchten. SPD Das wichtigste bei der Gebührenerhebung ist die Transparenz. Mit den Gebühren wird nur der Arbeitsaufwand refinanziert, der durch die Bearbeitung der Anfrage entsteht. Die Höhe der Gebühr muss nachvollziehbar sein. In Fällen in denen die Höhe der Gebühren nicht angemessen war, hat die Intervention der Datenschutzbeauftragten zur nachträglichen Senkung der Gebühren geführt. Wichtig ist auch zu betonen, dass keinerlei Gebühren erhoben werden, wenn der Antrag abgelehnt wird, sowie wenn es sich um kleinere oder mündliche Anfragen handelt. Es sollte dadurch niemand abgeschreckt werden, auch wenn es in Einzelfällen nicht zu vermeiden ist.Die Gebühr bleibt aber eine wichtige Maßnahme zur Vermeidung von Missbrauch, der zu hohen Kosten für die Institutionen führen würde, der dann letztendlich von allen Bürgerinnen und Bürgern in NRW unnötigerweise getragen werden müsste. Grüne Wie oben bereits beschrieben, sehen wir Änderungsbedarf hin zu mehr Transparenz und Zugänglichkeit. Den wiederkehrenden Versuch, Anfragen zu blockieren, halten wir für falsch. Die Verwaltung muss auf allen Ebenen nachvollziehbar deutlich machen, dass wir Transparenz leben und das NRW für demokratische Verfahren steht und wir keine künstlichen Hürden wollen. Darum muss auch die Gebührenordnung überarbeitet werden; auch um eine soziale Ausgrenzung auszuschließen und die Zugänglichkeit zu erhöhen. FDP Aus Sicht der FDP ist die derzeitige Praxis, überschaubare Gebühren zu erheben, auf die oftmals sogar verzichtet wird, ausgewogen, um – wie in anderen Bereichen auch – unmittelbar veranlassten, mitunter erheblichen Verwaltungsaufwand ganz oder teilweise zu decken und einem möglichen Missbrauch vorzubeugen. Linke Ja, die Erhebung der Gebühren ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht immer nachvollziehbar und kann abschreckende Wirkungen auslösen. ödp Nach dem Gleichheitsprinzip darf eine Verwaltungsgebührenordnung des IFG Menschen nicht von ihren Anfragen abhalten. Die dafür entstehenden Kosten für Personal etc. müssten in Teilen vom Staat (Landeshaushalt; also von der “Solidargemeinschaft Steuerzahler”, insbesondere die Wirtschaft) und nach dem “Prinzip der Verursachung” aufgebracht werden. Auf jeden Fall müssten sie für den Anfragenden so gering ausfallen, dass auch ein Hartz 4 Empfänger sich diese Anfrage leisten könnte. Tierschutz Siehe Antwort zu Frage 2. Ja, klar. Wenn ich nicht weiß, was mich etwas kostet, beschäftigt mich die Frage. Und ich überlege mir natürlich, ob ich wirklich an die Verwaltung herantrete. Es geht hier schließlich um ein wichtiges Mittel, Vertrauen in staatlichen Stellen zu gewährleisten. Familie Außerdem eine einfachere Preisübersicht einführen und die Nutzung für Privatpersonen kostenfrei anbieten. Die Verwaltungsgebührenordnung hält die Menschen teilweise davon ab Anfragen zu stellen. 10 – 500 ,– Euro Hier ist Änderungsbedarf geboten. Wie bereits in Antwort 2 mitgeteilt, sollte die Anfrage für Privatpersonen kostenlos sein. ZENTRUM Die Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen Auskunft ist lt. Innenministerium NRW ebenso gebührenfrei wie die Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger in einfachen Fällen. Allenfalls sind einzelne Auslagen, wie z. B. Kopierkosten, zu erstatten. Bei umfangreicherem Verwaltungsaufwand sieht die Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW eine Mindestgebühr von 10 Euro vor. In Härtefällen kann auf Antrag von der Erhebung von Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise abgesehen werden. Diese Praxis erscheint vertretbar. Das ZENTRUM ist nicht der Ansicht, dass die Verwaltungsgebührenordnung eine unzulässige Hürde beim Auskunftsersuchen darstellt. PIRATEN Wir teilen die Ausführungen des Berichtes. Die Gebühren sind in vielen Fällen zu hoch und führen zu einer Selektierung der Informationsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage. Die insgesamt uneinheitlichen Höhen der von den Kommunen erhobenen Gebühren führen zusätzlich zu Verwirrung beim anfragenden Bürger. Das ist falsch verstandene kommunale Autonomie. pro NRW Verwaltungsgebühren sind Diebstahl. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Bürger für Lei s tungen, auf die er als Staatsangehöriger rechtlichen Anspruch hat, auch noch Gebühren zahlen soll und diese dann auch noch von dem Einkommen , was ohnehin schon durch Unsummen von Steuern und Abgaben belastet ist. Die Verwaltungsgebührenordnung gehört deshalb schlicht und einfach abgeschafft.

Wissenschaftsförderung edit

Die Digitalisierung verändert die Anforderungen an eine moderne Publikationsversorgung für Forscher, sie verändert die Art, wie ein Austausch von Ergebnissen in Fachkreisen und mit der Öffentlichkeit stattfinden kann.

1. Befürworten Sie eine generelle Regelung, nach der urheberrechtlich geschützte Werke, die bzw. deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (co-)finanziert werden, nach den Grundsätzen von Open Access (etwa im Verständnis der Berlin Declaration) der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden sollen?

Partei Antwort CDU Der Schutz der Urheberrechte ist im lnformationszeitalter eine Herausforderung. Die Aushöhlung dieser Rechte im Internet, wie zum Beispiel durch illegale Tauschbörsen, gibt Grund zur Besorgnis, da durch derartige Eingriffe dem Kreativen die Chance genommen wird, für seine Werke entlohnt zu werden. Es droht eine Verödung der Kulturlandschaft und großer wirtschaftlicher Schaden. Das lnternet darf kein rechtsfreier Raum sein. Das gilt auch für das Urheberrecht, Bei der Debatte um Open Access muss unterschieden werden zwischen dem freien Zugang (bspw. zu Zeitschriftenaufsätzen) und dem freien Zugang zu Forschungsdaten. Diese Daten werden von Forschungseinrichtungen, unterstützt auch mit privaten Mitteln, oft aufwändig esammelt. Durch den Verkauf dieser Daten werden die hierbei entstehenden Kosten kompensiert. SPD Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir sind der Meinung, dass auch dort urheberrechtliche Schutzregelungen unerlässlich sind.Bundesjustizministerin Zypries hat in der letzten Legislaturperiode viele wichtige Weichenstellungen bewirkt (Korb 1 und 2). Im letzten Jahr hat sie mit dem Ziel eines 3. Korb unter Mitwirkung von Urhebern und Verwertern eine Diskussion zum Urheberrecht angestoßen – auch über Open-Access. Eine Enquete-Kommission zum Thema ” Internet und digitale Gesellschaft” ist auf Bundesebene eingerichtet worden und wird sich in den nächsten Monaten intensiv auch mit den Herausforderungen des Urheber- und Publikationsrechts unter den Bedingungen der digitalisierten Welt auseinandersetzten. Grundsätzlich unterstützt die NRW-SPD die Entwicklung freier Software, Open-Source-Produkte und Lizenzverfahren wie Creative Commons oder GNU General Public License (GPL). Grüne Das Urheberrecht darf nicht weiter zur Ausgrenzung und teilweise einseitigen Vorteilen führen. Daher streben wir eine Reform an, um ein zukunftsfähiges Urheberrecht mit einem fairen Ausgleich für alle Seiten zu ermöglichen. Gerade im Bereich der Wissenschaft und anderer Bereiche mit öffentlicher Förderung, begrüßen wir ausdrücklich die Bestrebungen Informationen nicht zu monopolisieren und abzuschotten, sondern frei verfügbar zu machen. Daher tragen wir den Gedanken von Open Access mit und setzen uns auch auf Bundesebene und international dafür ein. Für uns geht es hier nicht um Enteignung, sondern den offenen Zugang zu Forschung und Informationen. Dies ist auch ein zentraler Bestandteil auf dem Weg hin zu einer modernen Wissens- und Informationsgesellschaft, für die wir GRÜNEN auch in NRW eintreten. FDP Die FDP in Nordrhein-Westfalen teilt zu “open access” die Ansicht unserer Bundestagsfraktion, welche primär für das Urheberrecht als Bundesrecht zuständig ist. Die FDP unterstützt “open access” als ein Alternative zur herkömmlichen Publikation im Wissenschaftsbereich. Forderungen nach einer Beschränkung urheberrechtlicher Nutzungsrechte durch gesetzliche Eingriffe in das Urheberrecht der Autoren sieht die FDP allerdings kritisch. Wenn ein Autor sich für eine Verlagsveröffentlichung entscheidet, dann müssen die vertraglichen Vereinbarungen in Bezug auf die Nutzungsrechte grundsätzlich Bestand haben. Sinnvoll sind stattdessen die Kooperationen der Wissenschaftseinrichtungen mit den Wissenschaftsverlagen zum Aufbau von “open access” Repositorien; auf diese Weise können die unterschiedlichen Publikationsmodelle im Wege freiwilliger Vereinbarungen miteinander kombiniert werden. Sie sollten deshalb weiterentwickelt werden. Die in diesem Zusammenhang diskutierten Modelle für Urheberrechtsänderungen, insbesondere eine Änderung von § 38 UrhG zur Schaffung eines zwingenden Zweitveröffentlichungsrechts und eine Änderung von § 43 UrhG zur Schaffung eines erleichterten Zugriffsrechts zugunsten der Hochschulen, wären im Übrigen nicht nur rechtspolitisch bedenklich, sondern sie wären sehr wahrscheinlich nicht mit den zwingenden Vorgaben des europäischen Rechts zu vereinbaren und begegnen auch im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Wissenschafts- und Publikationsfreiheit Bedenken. Nähere Vereinbarungen zum Urheberrecht hat die von der FDP mitgetragene Bundesregierung im Koalitionsvertrag (S. 95) getroffen. Linke DIE LINKE unterstützt die Open-Access-Bewegung und lehnt eine Privatisierung der mit öffentlichen Mitteln erarbeiteten Wissensbestände ab. Bei einer kommenden Novelle des Urheberrechtes können Open-Access-Publikationen erleichtert werden, indem den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Möglichkeiten einer Mehrfacherstveröffentlichung gegeben werden. Diese Regelungen beträfen vor allem das Vertragsverhältnis zwischen den Zeitschriften- bzw. Buchverlagen und den Autorinnen und Autoren. Wenn Total-Buyout-Verträge bzw. Exklusivabtretungen für den Wissenschaftsbereich gesetzlich ausgeschlossen oder zeitlich eingeschränkt wären, könnten Open-Access-Veröffentlichungen und damit ein offener Zugang zum Wissen aus öffentlicher Produktion gewährleistet werden. Gleichzeitig würden die Position der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Verhandlungen mit Verlagen gestärkt und die Verlage auf ihre eigentliche Rolle als Dienstleister orientiert. Denkbar ist zudem, dass im Landeshochschulrecht Regelungen zu einer verpflichtenden Open-Access-Veröffentlichung für Publikationen, die nicht aus privaten Drittmitteln finanziert worden sind, verankert werden. Open Access für öffentliche Forschung muss in einer kommenden Novellierung des Urheberrechts gesetzlich verankert werden, um den spezifischen Charakter öffentlich finanzierter Wissensproduktion gegenüber etwa Auftragsforschung oder kommerzieller Innovation deutlich hervorzuheben. Der grüne Weg des Open Access kann auf diese Weise gefördert werden und weitergehende Perspektiven in Richtung eines Goldenen Weges vorbereitet werden. Andererseits ist nicht zu übersehen, dass für eine weitere Verbreitung von Open Access neben Veränderungen im Urheberrecht vor allem die Akzeptanz in der Scientific Community gesteigert werden muss. Zudem müssen die Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen in die Lage versetzt werden, eine umfangreiche Open-Access-Publikationspraxis umzusetzen. Dazu ist auch eine bessere Ausstattung von wissenschaftlichen Bibliotheken bzw. Selbstverlagen der Einrichtungen notwendig. ödp So fern Erstellungen von wissenschaftlichen Arbeiten aus öffentlichen Mitteln (co-)finanziert worden sind, bin ich für die Zugänglichkeit der Arbeiten für die Allgemeinheit (Stichwort: moderne Publikationsversorgung für Forscher). Allerdings darf es sich nicht um Forschungsergebnisse handeln, die die Allgemeinheit gefährden könnten. Tierschutz Zu 1. Ja, die Grundsätze von Open Access, d.h. der freie Zugang zu Informationen, befürworten wir auf jeden Fall. Das Internet bietet hier Möglichkeiten, die auf jeden Fall genutzt werden sollten. Es geht hier schließlich um Verbesserungen, die uns alle betreffen. Konkrete Beispiele zeugen uns hier die Tierversuche auf. Es werden viele Tierversuche in identischer bis ähnlicher Form durchgeführt. Das Tierleid ließe sich durch den freien Zugang zu Informationen massiv einschränken. (Mal unabhängig von dem Umstand, dass wir als Partei Mensch Umwelt Tierschutz schon aus methodischen Gründen gegen Tierversuche sind.) Familie Wir befürworten eine generelle Regelung des freien Zugangs für die Allgemeinheit bei Erstellung der Werke aus ganz oder auch teilweise mit öffentlichen Mitteln Sperrinfrastrukturen Für geübte Internetnutzer stellt es kein Problem dar, die Sperren zu umgehen. Wir halten, statt einer Sperrung, eine Aufklärungsarbeit für eine vernünftige Mediennutzung, auch des Internets für Kinder, Jugendliche und Eltern für den besseren Weg. ZENTRUM Ein klares Ja. In Fällen, wo die öffentliche Hand in irgendeiner Form an der Erstellung von Werken, gleich welcher Art, beteiligt ist, erwächst nach Ansicht der Zentrumspartei auch ein Anspruch der Allgemeinheit auf Teilhabe. Hiervon soll nur abgesehen werden können, wenn berechtigte Interessen einzelner oder des Staates, die in einer gesetzlichen Regelung abschließend genannt werden sollen, dem entgegenstehen. PIRATEN Wir sprechen uns dafür aus, dass Werke die aus der öffentlichen Hand (mit)finanziert wurden dieser auch frei zugänglich gemacht werden. Dazu gehören neben wissenschaftlichen Publikationen auch TV-Produktionen von öffentlich-rechtlichen Medienanstalten. pro NRW Alles das, was der Bürger mit seinen Steuern und Abgaben – denn aus nichts anderem bilden sich die öffentlichen Mittel – finanziert, sollte ihm auch uneingeschränkt zugänglich sein. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Autobahn, ein Museum oder ein künstlerisches Werk handelt. Dass die staatliche Finanzierung von wissenschaftlichen und künstlerischen Werken allerdings die Freiheit der Wissenschaft und der Kunst gefährdet, das steht auf einem anderen Blatt.

Sperrinfrastrukturen im Internet edit

Gestützt auf den (inzwischen außer Kraft getretenen) Mediendienstestaatsvertrag hat die Bezirksregierung Düsseldorf im Jahr 2002 lokale Provider im Rahmen von Sperrungsverfügungen aufgefordert, den Kunden den Zugang zu einigen im Ausland beheimateten rechtsextremistischen Seiten zu versperren. Diese Verfügungen wurden seitens der angerufenen Verwaltungsgerichte bestätigt.

1. Sehen Sie einen Handlungsbedarf des Landes NRW für den Umgang mit jugendgefährdenden, extremistischen oder persönlichkeitsrechtsverletzenden Seiten oder solchen, die in Deutschland nicht zugelassene Glücksspiele anbieten?

Partei Antwort CDU - SPD Auch bei dieser Frage gilt, wie in Frage 3 betont: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Rechtsextremismus, Persönlichkeitsverletzungen und Jugendgefährdung muss hier geahndet werden, wie auch außerhalb des Internets. Dabei muss eine Balance zwischen Schutz- und Freiheitsrechten gewahrt werden. Siehe dazu die Antwort zu der nächsten Frage. Grüne Die Sperrung von Internetseiten lehnen wir ab. Die Diskussion der vergangenen Monate und Jahre hat gezeigt, dass sie weder wirksam sind noch verhältnismäßig. Eine effektive Bekämpfung der entsprechenden Probleme wird dadurch mehr untergraben als gefördert. Daher haben wir auch die bundespolitische Vorgabe mit dem Zugangserschwerungsgesetz abgelehnt, weil sie den Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur zur Folge hätte und schnell auf andere Bereiche, als den Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen, hätte ausgeweitet werden können. Die Begierde einiger Bundesländer, dies auf die in der Frage angesprochenen Themenbereiche auszudehnen, hat dies entsprechend gezeigt. Illegale Inhalte gehören im Internet genauso wie auch sonst rechtsstaatlich verfolgt. Durch die globale Ordnung des Internets stehen wir hier vor neuen Herausforderungen, daher machen aber internationale Regelungen hier auch deutlich mehr Sinn, als nationale oder föderale Kleinstaaterei. Dies entlässt aber weder NRW noch den Bund aus der Verantwortung, die Verfolgung zu intensivieren und auch die notwendigen personellen und technischen Ressourcen für eine angemessene Verfolgung bereitzustellen. Daher ist der aktuelle Jugendmedienschutz- Staatsvertrag auch schon längst überholt und nicht zukunftsfähig. Wir wollen aus NRW die Debatte weiter anstoßen, wie eine bessere Verfolgung und in Teilen auch Durchsetzung von entsprechenden Rechten wirksam stattfinden kann. Placebo-Gesetze sind dazu genauso ungeeignet wie populistische Forderungen. Die entsprechenden Landesinstitutionen von der Landesmedienanstalt NRW bis zum Landeskriminalamt müssen in eine solche Diskussion eingebunden werden. Viel wichtiger aber ist es noch, hier auch die gesellschaftliche Diskussion voranzubringen. Daher wollen wir entsprechende Konsultationen öffentlich und partizipativ mit Wissenschaft, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft voranbringen, um hier gemeinsame Ansätze neu zu entwickeln. FDP Die FDP vertritt beim Thema Cybercrime die Auffassungen: “Keine Zensur des Internets” und „Löschen statt sperren“. Bei der Bekämpfung von Cybercrime und sexuellem Missbrauch von Kindern müssen die EU und Deutschland auf wirkungslose Internetsperren verzichten und stattdessen die Löschung von kriminellen Inhalten als Standardmaßnahme etablieren. Hierzu sind auf internationaler Ebene schnellere Löschvereinbarungen durchzusetzen und die Anwendung gegenseitiger Rechtshilfen auszuweiten. Die Aufklärungsquote bei Kriminalität im Internet liegt heute bei 80 Prozent. Die Rechtsstaatspartei FDP betont, dass Recht und Gesetz auch in der virtuellen Welt effektiv durchgesetzt werden müssen und die Ermittlungsbehörden daher die erforderlichen Mittel im Rahmen des Grundgesetzes erhalten müssen. Dabei darf jedoch nicht vom Grundsatz abgerückt werden, der für den Rechtsstaat konstitutiv ist, dass mit staatlicher Überwachung und Verfolgung nur derjenige rechnen muss, gegen den ein Verdacht vorliegt. Eine anlasslose Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von einem Verdacht widerspricht diesem Grundsatz. Die FDP setzt sich daher dafür ein, dass die Ermittlungsbehörden personell und sächlich gut ausgestattet sind und über die notwendige IT-Kompetenz verfügen, damit die Rechtsdurchsetzung mit der technischen Entwicklung Schritt halten kann. Dazu können die Errichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Kriminalität mit IT-Bezug wie auch Internetwachen beitragen. Linke In der digitalen Welt ist die Freiheit des Wissens zu verteidigen. Offene und freie Systeme wie das Internet, Open Source und Freie Software können als Plattformen zur freien Selbstorganisation, zur Umgehung von Konzernzwängen und Meinungsmacht genutzt werden. Wir lehnen Filtermaßnahmen im Internet durch Zugangsanbieter oder staatliche Stellen grundsätzlich ebenso ab wie jegliche Form von Netzsperren. Die aktuellen Debatten über jugendgefährdenden, extremistischen oder persönlichkeitsrechtsverletzenden Seiten zeigen eines deutlich: Von entscheidender Bedeutung für eine zukunftsorientierte Kinder- und Jugendmedienarbeit ist die Vermittlung von Medienkompetenz. Kinder und Jugendliche müssen lernen, mit virtuellen Welten umzugehen und Risiken abzuschätzen. Die Bildung eines kritischen Verstandes und die Fähigkeit, Realität und Vision zu unterscheiden, ist unabdingbare Voraussetzung für eine moderne Medienpädagogik. Die natürlichen Orte dazu sind Kindergärten, Horte und Schulen. Die Vermittlung von Medienkompetenz gehört somit auch in die Ausbildungsinhalte von Erziehern, Lehrern und Sozialpädagogen. Sie bildet eine Schlüsselkompetenz für die Herausforderungen des digitalen Medienzeitalters. Die LINKE ist sich bewusst, dass dies in der medienpädagogischen Diskussion weitgehend unstrittig ist. Sie fordert von der alleinigen Konstatierung des Sachverhalts überzugehen zu einer nachhaltigen öffentlichen Finanzierung solcher Aufgaben. Dazu muss die Spar- und Privatisierungspolitik im Bildungswesen aufgegeben und in einem erheblichen Maße zusätzliche öffentliche Gelder bereitgestellt werden. ödp Ich sehe auf jeden Fall Handlungsbedarf des Landes NRW, auch für Seiten, die in Deutschland nicht zugelassene Spiele anbieten. Tierschutz Ja, das Internet darf aus unserer Sicht kein rechtsfreier Raum sein. Die Anonymität und die Freiheit im Internet bieten natürlich auch Chancen und Vorteile. Familie Eine Aufklärungsarbeit für eine vernünftige Mediennutzung, für Kinder, Jugendliche und Eltern, statt Kontrollen und Vorschriften. ZENTRUM Ja, diesen Handlungsbedarf sehen wir. Das ZENTRUM tritt dafür ein, das staatliche Eingriffsrecht erheblich einzuschränken, und zwar auf Fälle, in denen ein überragendes öffentliches Interesse gegeben ist. Eine bloße politische Unliebsamkeit oder ein vage formulierter Jugendschutz darf nicht als ausreichende Eingriffsgrundlage akzeptiert werden. Erst recht kritisch sehen wir es, wenn unter dem Deckmantel einer angeblichen Bekämpfung einer “Suchtgefahr” ein staatliches Glückspielmonopol aufrechterhalten werden soll, das allgemeine Beschränkungen an die Stelle von – im Einzelfall erforderlichen – besonderen Beschränkungen stellt. PIRATEN Die NRW-Piraten sprechen sich für eine konsequente Anwendung bestehender Gesetze aus. Analog zum Streifendienst der Polizei in der Öffentlichkeit besteht auch online für die Polizei die Möglichkeit, auf Streife zu gehen. Den Beamten dafür Sonderrechte einzuräumen ist nicht nötig. Stattdessen sollen die bereits bestehenden Möglichkeiten der Polizei Gesetzeverstöße im Internet zu melden verbessert werden. Dass sich politische oder religiöse Extremisten in einer weltweit vernetzten Gesellschaft äußern können, muss eine Demokratie aushalten. Hier muss aufgeklärt und die Medienkompetenz gefördert werden. Netzsperren, die sich mit geringem technischen Aufwand umgehen lassen, sind der falsche Weg. pro NRW Es ist selbstverständlich richtig, dass der Extremismus und auch sonstige Bedrohungen der Freiheit wirksam bekämpft werden müssen. Jedoch kann nicht die eine Freiheitseinschränkung mit einer anderen bekämpft werden. Das wirksamste Mittel, um die Jugend vor den Gefahren der neuen Medien zu schützen, ist die Erziehung zur Vernunft. Hierfür sind vor allem Reformen im Bildungssystem notwendig. Die Jugend benötigt in ihrem Umgang mit der Welt brauchbare geistige Werkzeuge, die ihr das spätere Leben gelingen lässt.

2. Welche Rolle sollte Ihrer Meinung nach der Rundfunkstaatsvertrag oder der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag spielen, bzw. welche Instrumente hierfür bereitstellen?

Partei Antwort CDU Wir wollen das lnternet als Raum der Freiheit erhalten. Strafrechtlich relevante Entwicklungen müssen aber wie in der realen Welt unterbunden werden. Auf der Basis des Jugendschutzmedienstaatsvertrages und des Rundfunkstaatsvertrages sind bereits nach geltender Rechtslage Sperrungen bei strafbaren Inhalten als letztes Mittel möglich. Löschen geht vor Sperren! SPD Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe den Schutz der Kinder- und Jugendlichen gemeinsam mit den Eltern zu gewährleisten. Diese Verpflichtung wird von den neuen Möglichkeiten des Internets herausgefordert. Die Vorschläge der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zur Zensur von Kinderpornographie-Seiten sind öffentlich intensiv diskutiert und kritisiert worden. Um alternative Vorschläge zu erarbeiten hat auf Länderebene, unter der Federführung von Rheinland-Pfalz, die Ausarbeitung einer Novelle des Jugendmedienstaatsvertrags begonnen. Der Vorschlag wurde mittlerweile von der Ministerpräsidentenkonferenz bestätigt. Die NRW-SPD unterstützt diesen Vorstoß zum Schutz von Kindern- und Jugendlichen vor gewaltverherrlichenden und pornographischen Materialien im Internet. Das Ziel muss sein, sowohl das Freiheitsrecht des Internetnutzers als auch einen verantwortungsvollen Jugendschutz zu ermöglichen. Dafür sollen die Anbieter freiwillige (Alters-) Kennzeichnung einführen. Für die Nutzer (z.B. für Eltern) soll es die Möglichkeit zur Installation eines Jungendschutzprogramms geben, welches die Kennzeichnungen erkennt und automatisch sperrt. Grüne Die Änderungen zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag wurden bereits oben angesprochen, diesen halten wir in Form des aktuellen Vorschlags schon vor Inkrafttreten für überholt und nicht zukunftsfähig. Es muss aber generell eine Diskussion darüber geben, was möglich, was sinnvoll und was vertretbar ist, um die entsprechenden Ziele von Jugendmedienschutz, Beteiligung und die Wahrung eines freien und neutralen Internets zu gewährleisten. Hier muss auch stärker eine internationale Diskussion mit in die Debatte einbezogen werden. Die Diskussionen der vergangenen Jahre gingen hier in die falsche Richtung und die Arbeit der schwarz-gelben Landesregierung lässt die nötige Sensibilität völlig vermissen und zeigt, dass keine Vorstellung für eine moderne und offene Netzpolitik für NRW vorliegt, ähnliche Probleme in diesen wichtigen Fragen sehen wir ja momentan auch auf Bundesebene durch die Koalition aus CDU/CSU und FDP bestätigt FDP Der aktuelle Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-E) in seiner Form vom 12. März 2010 ist abzulehnen. Die Landtagsfraktionen der FDP sind aufgefordert, sich deutlich gegen den Staatsvertrag auszusprechen und eine transparente Diskussion darüber zu fordern, wie der Jugendmedienschutz in Zukunft gestaltet werden kann. Ein praxistauglicher Jugendschutz im Internet muss dem besonderen Charakter eines globalen, freien und partizipativen Netzwerkes, das sich in seinen technischen und sozialen Strukturen rasant wandelt, gerecht werden. Der aktuelle Entwurf des JMStV kann diese Ansprüche nicht erfüllen. Linke Die insbesondere von den Ministerpräsidenten der Länder geforderte Absicht, das Internet mit den Mitteln des Rundfunks zu regulieren, geht fehl. Jugendschutz über Sendezeiten – analog dem Fernsehen – ist für das Internet absurd und letztlich nicht mehr als ein Alibi. Die Pflicht zu Alterskennzeichnungen für nutzergenerierte Inhalte bedeutet im Zeitalter von Blogs, Web2.0 und sozialen Netzwerken nicht anderes als Netzsperren durch die Hintertür. Verpflichtende netzseitige Jugendschutzfilter durch Zugangsprovider sind das Gegenteil einer nutzerautonomen Lösung. DIE LINKE lehnt den von den Ministerpräsidenten der Länder vorgelegten Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ab. ödp Der Rundfunkstaatsvertrag und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag spielen hier eine große Rolle. Um den Verträgen jedoch genüge zutun, müssen repressive Maßnahmen präventive Maßnahmen flankieren. Gleichzeitig muss genügend Personal vorgehalten werden, die die entsprechenden Seiten kontrollieren und die getroffenen Maßnahmen evaluieren. Tierschutz Der Rundfunkstaatsvertrag, bzw. der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sollte hier Rahmenbedingungen schaffen, die transparent den Schutz vor allem von Jugendlichen und Kindern regeln. Da die öffentliche Diskussion hierzu aber noch im vollen Gange ist, kommt es uns vor allem auf Regelungen an, die sich dieser Situation anpassen. Internetsperren sind sicherlich das letzte aller Mittel. Genau wie im realen Leben sollten Verbote nicht die erste Alternative darstellen. Zunächst freiwillige Selbstkontrolle. Wenn hier keine Wirkung erzeugt wird, sollten unabhängige, ggfs. staatliche Stellen “ernsthafte Warnungen” aussprechen dürfen. Und erst dann sollte gesperrt, bzw. gelöscht werden. Da das Internet immer mehr Gewicht im gesellschaftlichen Leben erreichen wird, macht es Sinn entsprechende staatliche Stellen oder unabhängige Organisationen mit öffentlichem Auftrag aufzubauen. Familie - ZENTRUM Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass nur ein überragendes Schutzinteresse im staatlichen Regelungsbereich relevant sein darf. Ein verbesserter Schutz für die Jugend beginnt im Verantwortungsbereich der Eltern, die sich dafür interessieren sollen, was ihre Kinder an Medieninhalten konsumieren. Es darf nicht dem Staat zufallen, eine Auslese vorzunehmen, da hier der politischen Willkür Tür und Tor geöffnet wird. In diesem Zusammenhang sind wird dafür, die Anbieter möglicherweise problematischer Inhalte zu verpflichten, einen “Eltern-Button” in das Netzangebot einzustellen, der einen Zugang zu diesem Internetangebot mittels eines klicks sperrt. PIRATEN Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist in seinem aktuellen Entwurf ein völlig ungeeignetes Instrument. Er führt zu unkalkulierbaren rechtlichen Risiken für alle Anbieter von Online-Foren, sozialen Netzwerken, Blogs und ähnlichem. Staatsverträge sind in keinem Fall ein sinnvolles Instrument um Medienkompetenz zu erhöhen und um die Löschung von längst strafbaren Inhalten zu erreichen. Bereits heute gibt es wirksame Instrumente, um den Jugendschutz im Internet ohne zusätzliche Gesetze und Staatsverträge zu sichern. Beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag haben die verantwortlichen Landesregierungen aus CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken ihre medienpolitische Inkompetenz bewiesen. pro NRW Es ist ein Kampf gegen Windmühlen, bei jeder angeblichen Gefahr der neuen Medien im Allgemeinen und des Internets im Besonderen nach Instrumenten zu suchen, um die Freiheit der Nutzer einzuschränken. Wie das Warnschild vor dem Hineinfassen in eine laufende Kreissäge für jeden seinen Verstand gebrauchenden Menschen überflüssig ist, so sind auch jegliche Instrumente im Rundfunkstaatsvertrag oder dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag überflüssig, wenn die Jugend zum Gebrauch ihres Verstandes erzogen wird. Pro NRW spricht sich deshalb klar gegen Zensur-Infrastrukturen im Internet aus. Strafbare Inhalte im Internet können auch jetzt schon mit den regulären Mitteln der Justiz und Polizei verfolgt werden.

Öffentlicher Rundfunk edit

Einer der größten Produzenten von Medieninhalten wird durch alle Besitzer von Fernsehern, Radios und Computern finanziert und trägt durch seine Arbeit zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Nachrichten und ihrer Teilhabe am öffentlichen Diskurs teil. Es existiert derzeit keine vertragliche oder gesetzliche Vereinbarung, die eine Nachnutzung all dieser erstellten Inhalte durch diejenigen regelt, die für die Produktion aufgekommen sind – abgesehen von einzelnen Testreihen, in denen einige Sendungen des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter Varianten der Creative Commons-Lizenz gestellt werden.

1. Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, damit die durch den WDR und sonstigen Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk erstellten und von den Bürgern des Landes NRW finanzierten Inhalte auch durch jedermann wieder genutzt werden können?

Partei Antwort CDU Die aufbereiteten Informationen stellt der WDR allen Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zur Verfügung. Deshalb setzen wir uns für einen starken, qualitativ anspruchsvollen und vielfältigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Er hat eine herausragende Bedeutung als Medium im Prozess freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung. Die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio leisten einen zentralen Beitrag zur Erfüllung der demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft. Auftrag, Aufgabe und Organisation des WDR werden im Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln festgelegt. Danach ist der WDR eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben ergibt sich, dass öffentlich- rechtliche Rundfunkanstalten der Allgemeinheit verpflichtet sind. Sie sind daher unabhängig vom Staat (Staatsferne) sowie von privaten Interessengruppen. Aufgabe des WDR ist, Rundfunk zu veranstalten und zu verbreiten. Der Programmauftrag sieht vor, dass sein Programm der Information, Bildung und Unterhaltung gleichermaRen zu dienen hat. Er hat darüber hinaus Beiträge zu Kultur, Kunst und Beratung anzubieten und in seinen Sendungen einen umfassenden Überblick über das internationale und nationale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Im Gesamtprogramm des WDR muss die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der weltanschaulichen, politischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck finden. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Hörerlinnen und Zuschauer/innen ihr eigenes Urteil bilden können. Der Rundfunkrat, der aus Vertretern vieler gesellschaftlicher Gruppen gebildet wird, ist die Instanz zur Wahrung der Informationsfreiheit und Meinungsvielfalt und trägt dafür Sorge, dass die Rundfunkanstalt ihren gesetzlichen Auftrag wahrnimmt. Gesetzliche Maßnahmen sind nicht erforderlich. SPD Wir wollen auch nach der Wahl an einem dualen Rundfunksystem aus öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten festhalten. Dadurch kann die Vielfalt der Angebote und Informationsmöglichkeiten sichergestellt werden. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Informationsformen (digital und traditionell) so vielfältig wie möglich werden, damit alle Bürgerinnen und Bürger je nach Gewohnheiten und Möglichkeiten Zugriff auf qualitative Informationsquellen haben.Es ist uns wichtig, dass die aus gebühren finanzierten Inhalte kostenlos und zeitlich unbegrenzt im Internet zur Verfügung stehen. Grüne Wir drängen seit langem auf ein Umdenken bei den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRR). Öffentlich finanzierte Informationen sollten auch öffentlich und frei zugänglich sein, Regelungen, wie die künstliche Beschränkung auf Abrufszeiträume oder wie zuletzt, sogar die Löschung von Tausenden von Beiträgen, zeigt hier den enormen Nachholbedarf. Den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten sind hier allerdings rechtlich “die digitalen Hände” leider durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gebunden, der bestimmt, was die ÖRR nun im Internet dürfen und was nicht. Deshalb löscht die ARD ja gerade über 100.000 Dokumente aus ihrem Internetangebot und die Verlegerverbände sowie der VPRT kritisieren dennoch, das sei immer noch nicht genug, weil im Internet durch die Angebote des ÖRR “eine Marktverzerrung” stattfinde. Die bisherigen Zwischenergebnisse der Drei-Stufen-Tests bei den ÖRR, die dort von den Gremien streng und detailgenau durchgeführt werden, geben diese “gefühlte Bedrohungslage” faktisch nicht her. Hier muss aus grüner Sicht dringend “abgerüstet” werden, damit die gebührenfinanzierten Angebote auch online uneingeschränkt zur Verfügung stehen, was wir GRÜNE immer gefordert haben. Dann wollen wir auch den WDR und die anderen Anstalten dazu bringen, sowohl ihre Archive zu öffnen, als auch den zaghaften Weg vom NDR und SWR energisch weiter zu folgen, Angebote unter freien Lizenzen wie Creative Commons bereitzustellen. Hier gibt es noch enorme Potentiale für die Entwicklung unserer digitalen Gesellschaft. In einem solchen Verfahren müssen aber ausdrücklich die Rechte der UrheberInnen berücksichtigt werden, denen eine angemessene Entlohnung für ihre Arbeit zusteht. Hier würde eine dringend erforderliche, faire Überarbeitung der Verträge bei Auftragsproduktionen den notwendigen Wechsel einleiten, indem Online-Rechte fair vergütet werden und die Inhalte dann frei verfügbar gemacht werden. FDP Aus Sicht der FDP hat die im Rundfunkstaatsvertrag enthaltende Begrenzung für Internetangebote der Öffentlich Rechtlichen wie “Mediatheken” nachvollziehbare Gründe. Es soll ein unfairer gebührenfinanzierter Wettbewerb zum Nachteil der vielen privaten kommerziellen und nichtkommerziellen Anbieter zur Vielfaltsicherung verhindert werden. Würden die mit einem derzeitigen Volumen von über 7 Mrd. Euro jährlich allein an Gebührengeldern finanzierten Öffentlich Rechtlichen selbst ihr riesiges Archiv an Beiträgen systematisch geordnet ins Internet stellen, so würden – abgesehen von den beachtlichen Bereitstellungskosten – in kürzester Zeit sonstige Angebote weiterer Anbieter aufgrund dieser “kostenlosen Marktmacht” in arge Bedrängnis geraten, was insbesondere unter Vielfaltgesichtspunkten nicht wünschenswert ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll das Internet als Zweitverbreitungsweg für ausgestrahlte Sendungen in einem gewissen Zeitrahmen nutzen können, indes keinen davon völlig losgelösten neuen Verbreitungsweg eröffnen. Würde man ein unbegrenztes kostenloses Nachnutzungs- oder Zweitverwertungsrecht aller Gebührenzahler schaffen, so bliebe das Problem der Überflutung mit einer solchen Menge an kostenlosen Inhalten zulasten der Meinungsvielfalt im Internet bestehen. Wer produziert noch, was es bereits in Hülle und Fülle gratis gibt? Zudem wären Autorenrechte und die die Rundfunkgebühren schmälernden Einnahmen aus Lizenzverkäufen betroffen. Schließlich muss ausgeschlossen werden, dass solche gebührenfinanzierten Inhalte mit Werbung umrahmt weiter vermarktet werden oder der Aussagegehalt verfälscht wird. Für bestimmte Inhalte bzw. in einem gewissen Umfang, wo diese Problematiken oder Gefahren nicht bestehen, halten wir dies für einen interessanten Vorschlag, der einer genauen weiteren Prüfung bedarf. Linke Die Angebote des WDR sollten so weit wie möglich unter eine Creative Commons-Lizenz gestellt (vorzugsweise CC BY-SA) werden, so dass eine nicht-kommerzielle Nutzung dieser Inhalte im Internet möglich wäre. ödp In dieser Frage bin ich konsequent. Nicht nur öffentlich-rechtliche Sender wie der WDR, sondern auch Sender, die durch Werbung ihre Sendungen finanzieren, sollen ihre Inhalte abrufbar bereithalten. Der WDR 2 ist bereits Vorbild in dieser Option, auch wenn noch Einiges zu verbessern wäre. Das andere Sender diesen Standard annehmen, wäre wünschenswert. Tierschutz Wir begrüßen die Zurverfügungstellung kreativer Inhalte im Rahmen z.B. der Creative Commons-Lizenzierung. Genau wie im wissenschaftlichen Bereich kann es so zu einer Vernetzung und gegenseitigen Befruchtung kommen. Das ist ja nun genau der Vorteil des Internets. Der WDR steht hier sicherlich in einer besonderen Verantwortung. Er ist einer der größten öffentlich-rechtlichen “Kreativanbieter” und wird tatsächlich hauptsächlich aus den Rundfunkgebühren finanziert. Somit sollte auch jeder die Möglichkeit haben die produzierten Beiträge frei zu nutzen. Familie Die Inhalte des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks können abgerufen werden. Diese können zur Schülerbildung weiter genutzt werden. Durch die Möglichkeit auf Programme des Öffentlich-Rechtlichen durch Links hinzuweisen, ist auch eine gewisse Nutzung gegeben. Eine Änderung wäre nur nach einem runden Tisch nach Erfahrungsaustausch zu ändern. ZENTRUM Das komplette System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland gehört nach Auffassung der Zentrumspartei einer grundsätzlichen Revision unterzogen. Angefangen bei der “Selbstbedienungsmentalität” qua Rundfunkgebühren über die politische Intransparenz bis hin zur Frage, ob es zur Grundversorgung gehört, teure Liebhaberkanäle zu finanzieren und zu unterhalten, deren Akzeptanz in keinem Verhältnis zum Aufwand steht, sind wir für eine umfassende Neustrukturierung. Zur Frage der Nachnutzung: Wir befürworten die Erstellung eines umfassenden Onlineangebots, auf das jeder Rundfunkteilnehmer ein Zugriffsrecht haben soll. PIRATEN Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten produzieren Radio und Fernseh-Angebote, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Die Produktionen stehen der Allgemeinheit jedoch nur für eine begrenzte Zeit oder gar nicht zur Verfügung. Die NRW-Piraten fordern daher, dass Produktionen, die von der Allgemeinheit bezahlt wurden, auch permanent der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. pro NRW Die Nachnutzung von durch den Bürger finanzierten Inhalten des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Hier bedarf es dringend einer rechtlichen Regelung, die dies gewährleistet.

Internetzugänge im Land edit

Zugang zu Breitbandinternet ist ein zunehmend wichtiges Kriterium für Teile der Bevölkerung bei der Suche nach neuem Wohnraum und für die Ansiedlung neuer Firmen. Hinzu kommt ein anhaltend rasantes Wachstum im Durchsatz der einzelnen Zugangsarten (Kabel, DSL, Mobilfunk). Hierbei gilt weiterhin, dass innerhalb großer Städte das Angebot und die Konditionen breitbandiger Verbindungen deutlich größer sind als in ländlichen Gebieten. Es droht eine digitale Spaltung entlang geographischer Grenzen.

1. §107 der Gemeindeordnung (GO) NRW regelt die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit von Gemeinden. Sehen Sie Änderungsbedarf in §107 GO NRW, um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandinternetverbindungen sicherzustellen?

Partei Antwort CDU Die Breitbandpolitik in Nordrhein-Westfalen setzt auf allen Handlungsebenen und – feldern an, die für den flächendeckenden Ausbau einer zukunftssicheren und leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur in unserem Land ausschlaggebend sind. Hierfür sind fünf Säulen von Informations-, Kommunikations- und Förderangeboten entwickelt worden: – Breitband-Support: Vernetzungs-, Informations- und Beratungsmaßnahmen – Finanzielle Förderung und Finanzierungshilfen des Landes – Kommunale Dialoge zum Thema Breitbandversorgung – Regulatorische Rahmenbedingungen: Abstimmung mit dem Bund – Innovative und alternative Breitbandtechnoloien Wir haben die Gemeindeordnung ordrhein-Westfalen umfassend reformiert. Damit wollen wir die Zukunftsfähigkeit der Kommunen stärken. Ein Kernelement der Novellierung war die Neuausrichtung des Gemeindewirtschaftsrechts (5 107 GO). Bei der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen wurde der Vorrang privater Leistungen gegenüber solchen der öffentlichen Hand festgeschrieben, indem die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen an strengere Voraussetzungen gebunden wurde. Das heiRt, dass Kommunen sich nur dann wirtschaftlich betätigen dürfen, wenn ein dringender öffentlicher Zweck vorliegt. Ziel war eine stärkere Konzentration der kommunalen Körperschaften auf die Kernaufgaben der öffentlichen örtlichen Daseinsvorsorge. Die damalige Verschärfung des öffentlichen Zweckerfordernisses zielte aber nicht auf die vier privilegierten Kernbereiche des 107 Abs. 1 GO (Energieversorgung, Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr und Telekommunikation) ab, sondern auf die in den sonstigen Bereichen des $107 Abs. 1 GO gelegentlich anzutreffenden überaus problematischen Betätigungsfelder. SPD Die NRW-SPD sieht es als zwingend notwendig an, dass die flächendeckende Versorgung aller Haushalte mit Breitband-Internet gesichert wird und hat sich dafür in letzter Zeit verstärkt eingesetzt; auch auf Bundesebene. Aus unserer Sicht müssen den Kommunen dafür mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit allen eine Teilhabe am digitalen Daten- und Informationsaustausch in gleicher Weise ermöglicht wird.Die Kommunen spielen dabei eine wichtige Rolle. Daher wollen wir die Änderung des § 107 der Gemeindeordnung in NRW zurücknehmen. Grüne Wir wollen die digitale Spaltung, die noch immer vorherrscht überwinden. Daher sehen wir die Breitband-Internetversorgung als Teil der Daseinsvorsorge an. Wir wollen einen Breitband-Internetzugang für alle Menschen. Deshalb muss mit entschiedenem Druck der diskriminierungsfreie Ausbau vorangetrieben werden. Zudem fordern wir in unserem Wahlprogramm auch den Aufbau öffentlicher W-LAN-Zugänge in NRW. Der Ausbau darf nicht an der fehlenden finanziellen Unterstützung der Kommunen beim Ausbau scheitern, hier müssen ggf. Eigenanteile an der Finanzierung durch weitere Landes- oder Bundesmittel aufgefüllt werden. Durch die verheerende Finanzpolitik der schwarz-gelben Landesregierung sind annähernd 90% der Kommunen in einer katastrophalen finanziellen Lage. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der digitale Graben vertieft wird und damit individuelle, aber auch wirtschaftliche Entfaltungs- und Teilhabemöglichkeiten, gerade auch im ländlichen Raum, den Menschen verwehrt bleiben. Der Zugang zum diskriminierungsfreien Internet bedeutet im 21. Jahrhundert eine zentrale Teilhabefrage, in NRW, aber auch sonst überall. FDP Auch wenn Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich bereits gut dasteht, gilt unser besonderes medienpolitisches Engagement in den nächsten Jahren dem flächendeckenden Ausbau des Internet-Breitbandangebots auch im ländlichen Raum. Breitband ermöglicht den Bürgern die Teilhabe an der modernen Wissens- und Informationsgesellschaft. Ein funktionierendes Breitbandnetz ist Voraussetzung für alle Innovationen im Medien- und Kommunikationsbereich. NRW darf auf diesen wichtigen Standortfaktor keinesfalls verzichten. Die Verfügbarkeit des mobilen Internets, etwa durch W-LAN Hot-Spots an öffentlichen Plätzen, soll ebenfalls weiter ausgebaut werden. Die FDP plant den Testbetrieb und zeitnahen Aufbau wirtschaftlicher funkbasierter Lösungen im ländlichen Raum mit leistungsfähigen Funkfrequenzen. Durch die stärkere Bündelung und Fortentwicklung entsprechender Förderprogramme wollen wir die nötigen Mittel zur Verfügung stellen, damit der Breitbandausbau auch in Gegenden vorangetrieben wird, wo dies für private Anbieter ansonsten aufgrund teurer Investitionen nicht wirtschaftlich wäre. Dabei setzen wir primär auf technologieneutrale Ausschreibungen und private Anbieter, so dass § 107 der Gemeindeordnung NRW hier insoweit keine Rolle spielt. Linke Der Zugang zu digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien ist auch in NRW nach Einkommen und Region ungleich verteilt. Dies führt zu einer Spaltung der Gesellschaft, die es in einer Demokratie nicht geben darf. DIE LINKE fordert daher, die Infrastruktur für ein „Breitband-Internet für alle“ bereitzustellen. Dazu sind Unternehmen, die sich allein auf den Ausbau von lukrativen Netzen in Ballungsgebieten konzentrieren, in die Pflicht zu nehmen. Breitbandanschlüsse mit Übertragungsraten von zwei Megabit pro Sekunde müssen gesetzlich als Universaldienstleistung, also als ein Mindeststandard, der jedem zusteht, festgeschrieben werden. Solange das Breitbandnetz kein staatliches Netz ist, kann nur so das im Grundgesetz verankerte Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen erreicht werden. Darüber hinaus sollten auch kommunale Träger in die Lage versetzt werden, den Zugang zu Breitbandinfrastrukturen bereitzustellen. Die erheblichen Prüflasten aus § 107 Abs. 5 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) NRW stehen dem allerdings entgegen. Die daraus resultierende Verpflichtung, vor der Entscheidung über die Aufnahme einer wirtschaftliche Betätigung eine Marktanalyse über Chancen und Risiken des beabsichtigten Engagements vorzulegen, kann in der Praxis oft nicht erfüllt werden, da dazu erforderliche Informationen von den in diesen Bereich tätigen Telekommunikationsunternehmen nicht bereit gestellt werden. Hier besteht Handlungsbedarf. ödp Ich befürworte die Verbreitung des Breitbandnetzes auch in ländliche Regionen, jedoch nicht auf Funkbasis, sondern per Kabel, da die enorme Funkbelastung – allein schon durch den Mobilfunk – auch heute schon die Bevölkerung in ihrer Gesundheit schädigt. Tierschutz Den § 107 der GO NRW zu ändern, würde ja bedeuten “das Pferd von hinten” aufzuzäumen. In dem besagten Paragraphen heisst es, dass “bei einem Tätigwerden außerhalb der Energieversorgung, der Wasserversorgung, des öffentlichen Verkehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telefondienstleistungen der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann.“ Es gibt also bereits ein Gesetz, es muss nun noch gesellschaftlicher Konsens sein, dass die Versorgung der ganzen Bevölkerung mit Breitbandinternetverbindungen hierunter zu subsumieren ist. Fakt ist, dass ländliche Gebiete in dieser Frage benachteiligt werden. Wenn wirtschaftlich handelnde Privatunternehmen also nicht in der Lage sind eine Grundversorgung herzustellen, dass muss entweder die Rechtssprechung reagieren oder der § 107 der GO NRW muss geändert werden. bei einem Tätigwerden außerhalb der Energieversorgung, der Wasserversorgung, des öffentlichen Verkehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telefondienstleistungen der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann.“ Es gibt also bereits ein Gesetz, es muss nun noch gesellschaftlicher Konsens sein, dass die Versorgung der ganzen Bevölkerung mit Breitbandinternetverbindungen hierunter zu subsumieren ist. Fakt ist, dass ländliche Gebiete in dieser Frage benachteiligt werden. Wenn wirtschaftlich handelnde Privatunternehmen also nicht in der Lage sind eine Grundversorgung herzustellen, dass muss entweder die Rechtssprechung reagieren oder der § 107 der GO NRW muss geändert werden. Familie Wir sehen hier Änderungsbedarf. Auch der ländliche Raum, ob Firmen oder Privatpersonen sollten von den Breitbandinterverbindungen profitieren. Bei der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen sind die Bieter hierzu bereits verpflichtet worden. ZENTRUM Das ZENTRUM ist gegen eine Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden, soweit die Gefahr besteht, dass der Staat in Gestalt der Kommune zum Konkurrenten des einheimischen Unternehmers wird. Etwas anderes kann nur gelten, wenn es sich um Dienstleistungen handelt, für die es im privaten Sektor keine oder zu wenig Anbieter gibt. Dann ist eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden angezeigt und sinnvoll. Das Ziel einer zeitnahen Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandnetzverbindungen unterstützen wir nachdrücklich. PIRATEN Für die heutige Gesellschaft betrachten wir einen schnellen Zugang zu Informationen als unerlässlich. Aus diesem Grund muss sichergestellt werden, dass Breitbandinternetverbindungen im ganzen Land NRW verfügbar sind. Insofern ist eine Änderung von §107 GO NRW, welche aus dem Recht eine Pflicht macht, durchaus erstrebenswert. pro NRW Das Versorgungsproblem mit Breitbandinternetverbindungen ist vor allem dem nicht funktionierenden Markt auf diesem Gebiet geschuldet. Es ist nötig, diesen Markt wieder funktionsfähig zu machen, was vordringliche Aufgabe des Bundeskartellamtes ist. Ein Änderungsbedarf in §107 GO NRW besteht also nicht.