Mitgliederversammlung 2010/A 11
Anzahl der Mitgliederversammlungen
edit- Antragsteller
- Nadine Stark, Olaf Kosinsky
Antragstext
editDie Mitgliederversammlung fordert den Vorstand auf, zukünftig zu zwei Mitgliederversammlungen pro Kalenderjahr einzuladen.
Begründung
editDie bisherige Praxis, mit nur einer Mitgliederversammlung pro Jahr reduziert die Diskussionsmöglichkeiten der Mitglieder auf ein Minimum. Die zweite Mitgliederversammlung im Herbst könnte es den Mitgliedern auch ermöglichen, den Haushalt des kommenden Jahres zu beschließen.
Stellungnahme des Vorstands
editDer Antrag wird vom Vorstand nicht unterstützt.
Nach unserer Meinung ist es verfrüht, über eine Erhöhung der Anzahl an Mitgliederversammlungen zu entscheiden. Es sollten hier die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Verantwortungsstruktur abgewartet werden. Sobald deren Ergebnisse vorliegen, kann – in Abhängigkeit der dann vorgegebenen Vereinsstruktur – über die Anzahl der Mitgliederversammlungen entschieden werden. Es kommt hinzu, dass gemäß § 8, Absatz 2 unserer Satzung („Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen und sollte im ersten Halbjahr stattfinden.“) genau eine Mitgliederversammlung pro Jahr abgehalten werden muss. Um diesem Antrag zustimmen zu können, wäre eine Satzungsänderung zwingend erforderlich. Ein entsprechender Antrag lag jedoch nicht vor.
Änderungswünsche
editBemerkungen
editSehe ich es richtig, dass bei einer Annahme dieses Vorschlags der Vorstand zunächst 2011 einen Satzungsänderungsantrag einbringen müsste und somit frühestens im 2. HJ 2011 eine zweite MV durchgeführt werden könnte? Allgemein bezweifle ich, dass eine zweite MV hilfreich ist - es wird eher dazu führen, dass noch weniger Leute an den MVs teilnehmen: zweimal im Jahr nach Berlin fahren ist für manchen sicher zu viel und an jeder zweiten Sitzung teilzunehmen ist auch sinnlos. Ich würde das Annehmen des Antrags als Schwächung der Mitbestimmung im Verein ansehen, auch wenn einzelne Diskussionswütige sicher profitieren würden. --APPER 08:17, 19 April 2010 (UTC)
- Der Vorstand kann selbstverständlich auch zu einer zweiten MV pro Jahr einladen. Die Satzung hindert den Vorstand daran nicht. Außerdem habe ich in der Satzung keine Bestimmung gefunden die den Vorstand verpflichtet, die MV immer in Berlin zu organisieren. Die MV kann auch an anderen Orten organisiert werden. --Motiko98 09:03, 19 April 2010 (UTC)
- Tatsächlich kann der Vorstand so oft er möchte eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Es gibt zwei Voraussetzungen dafür:
- das Interesse des Vereins erfordert diese MV oder 10% der Mitglieder beantragen sie, und
- es gibt triftige Gründe für die Einberufung der MV
- Der in der Satzung klar genannte Grundsatz der Außerordentlichkeit verhindert es aber, dass der Vorstand regelmäßig zu einer zweiten MV ruft. Das ist erst recht der Fall, wenn es keine triftigen Gründe für die Einberufung gibt. Dieser Antrag verlangt vom Vorstand aber, regelmäßig eine zweite MV einzuberufen, unabhängig davon, ob es dafür im Einzelfall triftige Gründe gibt und es sich tatsächlich um eine außerordentliche Situation handelt. Die Bestätigung des Haushalts erfüllt diese Voraussetzungen auch nicht, weil diese Abstimmung ein absehbares, regelmäßiges Ereignis darstellt - genau das Gegenteil von außerordentlich.
- Man kann sicher fragen, ob es wirklich so wichtig ist, dass diese Regelung so strikt angewandt werden muss. Nach Ansicht des Vorstands muss sie das, weil sie auch die Rechte der Mitglieder schützt, die nicht regelmäßig mehrmals zu einer MV anreisen können. Eine Änderung dieses Schutzes verlangt unserer Ansicht nach eine Satzungsänderung, an deren Abstimmung dank Briefwahl eben auch die Mitglieder teilnehmen können, die hiervon betroffen sind. Ein Antrag, über den nur Teilnehmer der Mitgliederversammlung abstimmen können, ist daher unzureichend. Eine Änderung der Satzung vorauszusetzen wäre auch nicht unverhältnismäßig, da die Anforderungen für solche Änderungen alles anderes als unüberwindbar sind. sebmol ? 09:19, 19 April 2010 (UTC)
- Kleine Anmerkung: 10 % der wahlberechtigten Mitglieder natürlich. (Oder irre ich da?) —DerHexer (Talk) 17:16, 24 April 2010 (UTC)
- Tatsächlich kann der Vorstand so oft er möchte eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Es gibt zwei Voraussetzungen dafür:
- Da irrst du. In §8 Abs. 5 der Satzung heisst es: Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder, jedoch mindestens 10 Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt. Es ist also egal ob Förder- oder aktive Mitglieder. Gruß --Michail 12:06, 25 April 2010 (UTC)
- Ah, okay. Find ich dennoch nicht allzu sinnig. Grüße, —DerHexer (Talk) 12:15, 25 April 2010 (UTC)
- Da irrst du. In §8 Abs. 5 der Satzung heisst es: Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder, jedoch mindestens 10 Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt. Es ist also egal ob Förder- oder aktive Mitglieder. Gruß --Michail 12:06, 25 April 2010 (UTC)
- Ob die MV nun in Berlin oder sonstwo stattfindet, ändert doch nichts am Problem, daß Interessierte dann doppelt so oft Zeit und Geld investieren müssen und ein Großteil eine lange Anreise vor sich hat. Wenn das wirklich soviel bringt (was ich nicht so sehe), kann man die eine jährliche MV auch ans Jahresende verschieben. --MiLuZi 17:36, 19 April 2010 (UTC)